Meldungen

Alexander Schwab im DJV Interview
Alexander Schwab

Artenschutz und Tierrechte sind unvereinbar

Über philosophische Ansätze zum Mensch-Tier-Verhältnis und die Auswirkungen auf Jagd und Artenschutz hat der DJV mit dem Schweizer Publizisten Alexander Schwab gesprochen. Das 2-teilige Interview gibt Einblicke in die bizarre Gedankenwelt der Tierrechtsbewegung. Den zweiten Teil des Interviews gibt es auf jagdverband.de.

Markus Stifter/LJV

Sommergespräch mit der Landrätin des Kreis Gießen

Waschbären, Naturschutz, Rotwild: Wenn es um die Jagd geht, gibt es viele Themen. Landrätin Anita Schneider nutzte bei einem Besuch an der Jagdhütte von Dieter Mackenrodt, Vorsitzender des Jagdvereins „Hubertus“ Gießen, am Ortsausgang von Königsberg die Chance und tauschte sich aus. Ihr gegenüber saß außerdem Peter Seibert als ehrenamtlicher Jagdberater der Oberen Jagdbehörde für Hessen.
Moderiert wurde der Gedankenaustausch durch den Pressesprecher des LJV Hessen, Herrn Markus Stifter.

Innenministerium BW/DJV

Brücken für die Artenvielfalt

BfN gibt Leitfaden heraus für das Anlegen von Querungshilfen. Konkrete Beispiele sollen Planern von Grünbrücke, Faunatunnel oder Tierdurchlass…

KauerMross/DJV

Aus Wald oder Weltall? Besuch im Kornfeld

Mancher wundert sich zur Zeit über rätselhafte Muster im Kornfeld. Der DJV gibt Entwarnung: Nicht Außerirdische verursachen die kreisrunden Naturphänomene, sondern liebestolle Rehe während der Paarungszeit. Auf Landstraßen sollten Autofahrer jetzt auch tagsüber mit Wildwechsel rechnen.

Sozialwahl 2017
DJV

DJV und BJV kündigen Anfechtung der Sozialwahl an

Die zum Teil chaotischen Verhältnisse bei der Sozialwahl der SVLFG lassen das Ergebnis mehr als fragwürdig erscheinen. DJV und BJV rufen Betroffene auf, sich zu melden und die Klage mit schriftlichen Aussagen zu unterstützen.

Waffenaufbewahrung
DJV

Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht.