Wichtig: Genehmigung von Drückjagden

Nachdem gestern eine geänderte Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung veröffentlicht wurde, hat der LJV zahlreiche Gespräche geführt und das HMUKLV dringend um Klarstellung gebeten, welche Verfahrensweise nun für Drückjagden gilt.

Drückjagden können in Hessen weiter stattfinden, müssen aber genehmigt werden. Foto: Markus Stifter

Aktuelle Informationen:

Übersicht zu Corona-Regeln und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sowie für Gesellschaftsjagden nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Nach Informationen des HMUKLV (siehe unten) soll es in einigen Landkreisen bereits ein Genehmigungsverfahren aufgrund von Allgemeinverfügungen geben. Der Schwalm-Eder-Kreis stellt beispielsweise ein einfaches Formular zur Beantragung der Genehmigung zur Verfügung.

Wir haben soeben die Landkreise und kreisfreien Städte über das Schreiben des HMUKLV informiert und um eine schnellstmögliche Rückmeldung zum dortigen Genehmigungsprozess gebeten.

Wichtig:

  • Die Einzeljagd ist selbstverständlich weiterhin möglich, da die Jagd im April vom Bundesinnenministerium sowie vom Bundeslandwirtschaftsministerium als systemrelevante Daseinsfürsorge anerkannt wurde.
  • Treibjagden auf Niederwild sind allerdings von den aktuellen Regelungen nicht erfasst. Die Genehmigungen erfolgen im Rahmen der notwendigen ASP-Seuchenbekämpfung bzw. prävention.

E-Mail des HMUKLV vom 05.11.2020

„Von: Pressestelle@umwelt.hessen.de <Pressestelle@umwelt.hessen.de>
Gesendet: Donnerstag, 5. November 2020 09:53
An: Stifter, Markus <markus.stifter@ljv-hessen.de>
Cc: Pressestelle@umwelt.hessen.de
Betreff: AW: Eilt: Anfrage Verfahrensweise für Drückjagden

Sehr geehrter Herr Stifter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus unserer Sicht hat sich durch die Änderung der Verordnung nichts an der Rechtslage geändert. Die Durchführung von Bewegungsjagden auf Schalenwild mit Schwerpunkt Schwarzwild ist weiterhin dringend geboten. Bewegungsjagden in Form von Gesellschaftsjagden sind eine wichtige Maßnahme zur Prävention der Tierseuche Afrikanische Schweinepest. Sie tragen außerdem maßgeblich zur Erfüllung der Abschusspläne und zur Verminderung des Jagddrucks bei. Beispielweise werden im Staatswald des Landes Hessen regelmäßig etwa 70 Prozent der Schwarzwildjahresjagdstrecke auf Bewegungsjagden erzielt. Daher ist auch das Schreiben zur Durchführung von Bewegungsjagden, das wir am 30. Oktober an den Landesjagdbeirat geschickt haben, aus unserer Sicht nach wie vor aktuell. Einige Landkreise genehmigen Bewegungsjagden bereits per Allgemeinverfügung. Das erscheint uns ein unbürokratischer und hilfreicher Weg der Genehmigung.

Mit freundlichen Grüßen

….“

1 Gedanke zu „Wichtig: Genehmigung von Drückjagden“

Kommentare sind geschlossen.