Wichtig: Unbedingt SOFORT Jagdscheinverlängerung beantragen

Auf Anfrage bei den Unteren Jagdbehörden wurde uns mitgeteilt, dass in einigen Behörden die Abfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz bereits auf den Weg gebracht worden sind. (Bitte auf das Bild oder die Überschrift klicken, um weiterzulesen).

Jagdschein rechtzeitig verlängern
Archivfoto, Quelle: Markus Stifter

LJV-Geschäftsführer Alexander Michel:

„Sofern Ihr Jagdschein am 31.03.2020 abläuft, sollten Sie unbedingt SOFORT die Jagdscheinverlängerung beantragen. Bitte stimmen Sie sich vorab mit Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde ab, ob Sie den Antrag ggf. auch schriftlich oder per E-Mail einreichen können oder ob eine Antragsstellung vor Ort bei der Behörde notwendig ist. Denken Sie bitte auch daran, sich den Empfang des Antrags bestätigen zu lassen.

Die Behörden dürfen die Anträge nicht ablehnen, sofern alle formalen Voraussetzungen (z. B. die Vorlage des Versicherungsnachweises) erbracht sind.

Bitte belassen Sie Ihren Jagdschein nicht bei der Jagdbehörde, da Sie diesen zur Jagdausübung oder z. B. auch zum Schießstandbesuch stets mitführen müssen.

Sollte es dennoch zu Problemen bei der Antragsstellung kommen, setzen wir uns weiterhin gerne für Sie ein.“

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen