Der LJV geht nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass bei rechtzeitiger Beantragung die Verlängerung bis Ende März erfolgreich sein wird.
LJV-Geschäftsführer Alexander Michel:
„Viele Jägerinnen und Jäger fragen sich derzeit, welche Konsequenz ein nicht rechtzeitig verlängerter Jagdschein haben könnte.
Ein Versagen des Bundesgesetzgebers darf in einem Rechtsstaat jedoch nicht zum Nachteil der betroffenen Personen führen. Daher ist es enorm wichtig, die Verlängerung des Jagdscheins so früh als möglich zu beantragen und sich diese auch quittieren zu lassen. Sollte nach dem 31. März noch keine Verlängerung erfolgt sein, werden wir die Rechtslage neu bewerten und zeitnah Empfehlungen aussprechen. Sollte nach dem 1. April kein gültiger Jagdschein vorliegen, gilt es aus Sicherheitsgründen Waffen und Munition zu Hause im Schrank zu lassen und weder zu transportieren noch diese im Rahmen der Jagdausübung oder auf dem Schießstand zu führen. Eine Behörde dürfte wohl kaum eine häusliche Kontrolle veranlassen, wenn sie andererseits die Verlängerung des Jagdscheins nicht fristgerecht sicherstellen kann.“
Daher unsere dringende Aufforderung an alle Jägerinnen und Jäger in Hessen: Sofern Ihr Jagdschein zum 31.03.2020 abläuft, stellen Sie so früh als möglich einen Antrag auf Verlängerung!