Wolf wieder sesshaft in Hessen

Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) mitteilt, konnte durch einen Gennachweis eine standorttreue Wölfin im Vogelsberg bestätigt werden.

Sesshafte Wölfin im Vogelsberg. Quelle: HLNUG

„Hessen hat wieder einen sesshaften Wolf, nachdem die Art hier sehr lange Zeit ausgerottet war. Das hat die Genprobe eines am Ortsrand von Unter-Seibertenrod im Vogelsberg gerissenen Rehes ergeben. Vielen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sowie den Weidetierhaltern in Hessen bereitet die Rückkehr des Wolfs Sorgen. Ich nehme die Befürchtungen sehr ernst und setze mich für Rahmenbedingungen ein, die den Umgang mit dem Wolf für alle tragbar machen. Dazu gehört der Wolfsmanagementplan des Landes, die größtmögliche Aufklärung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der Weidetierhalter insbesondere der Schaf- und Ziegenhalter“, berichtet Umweltministerin Priska Hinz am 03.03.2020 in Wiesbaden.

„Die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter stehen durch die Rückkehr des Wolfes vor allem vor zusätzlichen wirtschaftlichen Herausforderungen und einer großen emotionalen Belastung. Wir wollen sie so gut wie möglich unterstützen, denn ihre Leistungen für die Landschaftspflege sind unentbehrlich. Ein guter Herdenschutz ist von zentraler Bedeutung, um Wolfsangriffen vorzubeugen. Deshalb haben wir die Herdenschutzprämie bereits in diesem Monat auf 40 Euro pro Hektar aufgestockt und die Förderkonditionen verbessert. Sollte es trotz Grundschutz-Maßnahmen zu einem Wolfangriff auf eine Herde kommen, gleichen wir Schäden unbürokratisch und vollständig aus. Darüber hinaus sollen noch in diesem Jahr 1 Million Euro für eine einkommenswirksame pro-Kopf Weidetierprämie zur Verfügung gestellt werden, um die angespannte Situation insgesamt für die Schäfer zu verbessern. Bei Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten oder die wiederholt empfohlene Herdenschutzmaßnahmen überwinden, sodass Gefahr besteht, dass sie ernste wirtschaftliche Schäden anrichten, dürfen erschossen werden.“, ergänzt Hinz.

Bei dem sesshaften Wolf handelt sich um ein weibliches Tier, das sich nun seit mindestens einem halben Jahr im Vogelsberg aufhält. Die Wölfin wurde durch das Wolfsmonitoring des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erstmalig vor einem Jahr in der Nähe von Bad Hersfeld per Gennachweis an einem Reh registriert. Anschließend zog die Wölfin weiter in den Vogelsberg, wo sie in der Gegend um Ulrichstein wiederholt genetisch nachgewiesen wurde, zunächst anhand einer Kotprobe vom 12. Juli 2019. Zwischen September und November 2019 wurde diese „Ulrichsteiner Wölfin“ an mehreren Wildtier-Rissen genetisch erfasst, auch an zwei toten Kälbern hinterließ sie Speichelspuren. Nun konnte das Tier erneut anhand einer Genprobe nachgewiesen werden, damit gilt diese Wölfin im Vogelsberg als standorttreu.

„Für den Artenschutz in Hessen ist die Beobachtung eines sesshaften Wolfes eine gute Nachricht. Viele Nachbarländer haben in den letzten Jahren ähnliche Erfahrungen gemacht, daher war diese Entwicklung absehbar.“ sagte Prof. Dr. Thomas Schmid, Präsident des HLNUG. „Bisher haben wir im hessischen Wolfsmonitoring nur einzelne Tiere auf Wanderschaft registriert, nun scheint sich erstmals seit dem Wolf im Reinhardswald wieder ein Tier bei uns in Hessen niederzulassen,“ so Schmid.

Rückkehr des Wolfs nach Hessen

Im Jahr 2008 war erstmals seit der Ausrottung im 19. Jahrhundert wieder ein Wolf in Hessen nachgewiesen und gleich sesshaft geworden, damals im Reinhardswald – der Rüde wurde allerdings 2011 tot aufgefunden, ohne dass ein weibliches Tier zugewandert war. Ein Rudel konnte sich deshalb nicht bilden.

Sollte die nun als sesshaft registrierte Ulrichsteiner Wölfin in diesem Gebiet bleiben und ein männliches Tier zuwandern, könnte sich erstmals ein Rudel bilden. Da derzeit vermehrt Wölfe aus anderen Bundesländern nach Hessen zuwandern – 2019 verzeichnete das HLNUG acht verschiedene Individuen – ist die Wahrscheinlichkeit diesmal größer als noch vor zehn Jahren.

Herdenschutz und Entschädigung

Die Herdenschutzprämie ist eine Förderung für Schaf- und Ziegenhalter, die den Arbeitsmehraufwand bei der Absicherung von Weidezäunen unterstützt. Dafür stellt das Landwirtschaftsministerium jährlich 500.000 Euro Landesmittel bereit. Diese Prämie wurde in diesem Monat auf 40 Euro pro Hektar erhöht. Weidetierhalter können bereits ab 4 Tieren und einer Weidefläche von 2 Hektar einen Antrag stellen. Mit einer Antragsstellung verpflichten sich Weidetierhalter zu einem Herdenschutz nach guter fachlicher Praxis mit täglichen Zaunkontrollen und einer Einzäunung mit einem Elektrozaun in Höhe von mindestens 90 cm (alternativ ein Festzaun in einer Höhe von 120 cm und zusätzlicher Elektroleitung). Dieser Mindeststandard sollte für Weidetierhalter in der Regel keinen Mehraufwand bedeuten, da er der sogenannten guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft entspricht und auch aus Gründen des Tierschutzes und aus versicherungstechnischen Gründen praktiziert werden sollte, ganz unabhängig vom Wolf.

Dieser Grundschutz für Weidetiere ist von zentraler Bedeutung, um das Risiko von Wolfsangriffen deutlich zu verringern. Vor allem der Bodenabschluss und die Stromführung sind wichtig. Damit können Wölfe abgeschreckt werden. Alle Weidetierhalter sind daher aufgerufen, ihre Tiere nach guter fachlicher Praxis zu schützen. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) steht den hessischen Weidetierbetrieben außerdem beratend zur Seite.

Bisher gibt es in Hessen nur wenige einzelne Wölfe. Sie ernähren sich überwiegend von Schalenwild, Angriffe auf Tierhaltungen sind die Ausnahme. Sollte es trotz Herdenschutz in Hessen zu einem Schaden durch einen Wolf kommen, erhalten die betroffenen Weidetierhalter unbürokratisch Entschädigung.

Außerdem können Weidetierhalter von weiteren Förderprogrammen für die Landwirtschaft profitieren:

Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe: Die Direktzahlungen tragen zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei und stellen den Schwerpunkt der EU-Agrarförderung dar. Sie gleichen die im weltweiten Vergleich hohen EU-Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz aus, werden flächenbezogen gewährt und sind grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelt. Im Rahmen dieses Programms werden verschiedene Prämienkomponenten gewährt, wie z.B. eine Basisprämie von 176 Euro pro Hektar. Für die Erbringung von Umweltleistungen werden zusätzlich zur Basisprämie weitere 85 Euro pro Hektar ausgezahlt. 

HALM (Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen): Landwirte, wie auch Weidetierhalter, erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung. 2019 hat Hessen hierfür rund 45 Millionen Euro ausgezahlt.

Ausgleichszulage (AGZ): Die Ausgleichszulage ist ein Förderinstrument zum Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft in den sogenannten benachteiligten Gebieten. Schaf- und Ziegenhaltung findet hauptsächlich in solchen Gebieten statt. Die Standorte zeichnen sich z.B. durch Hangneigungen, besondere klimatische Voraussetzungen oder auch geringe Bodenqualitäten aus. Ziel der Förderung ist es, in benachteiligten Gebieten eine standortgerechte und möglichst flächendeckende Landbewirtschaftung zu sichern. Bei den Fördermitteln handelt es sich überwiegend um EU-Gelder. 2019 wurden 18 Millionen Euro Ausgleichszulage in Hessen ausgezahlt.

Tierbezogene Prämie bei besonderen Nutztierrassen: Mit der Förderung soll der Fortbestand gefährdeter heimischer Nutztierrassen sichergestellt und damit ihr genetisches Potenzial erhalten werden. Neben den beiden bodenständigen Rinderrassen werden zwei Schafrassen sowie eine Ziegenrasse gefördert. Hessen leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität. Die Höhe der jährlichen Zuwendungen beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind und 30 Euro je förderfähigem Schaf oder je förderfähiger Ziege. Folgende Nutztierrassen sind Teil des Programms: Rotes Höhenvieh, Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind, Rhönschaf, Coburger Fuchsschaf und Weiße Deutsche Edelziege.

Hintergrund Monitoring und Genproben

Die bundesweiten Standards im Wolfsmonitoring sehen vor, dass ein Wolf, der über einen Zeitraum von sechs Monaten in einer Region genetisch nachgewiesen wird, als territorial, also sesshaft zu bezeichnen ist. Alle Proben im Rahmen des hessischen Wolfsmonitorings werden an das nationale Referenzzentrum für Wolfsgenetik, das „Senckenberg Forschungsinstitut für Wildtiergenetik“ in Gelnhausen, geschickt und dort ausgewertet. Jedes Tier erhält bei der Individualisierung durch die Genanalyse eine Kennzeichnung durch ein Laborkürzel – die „Ulrichsteiner Wölfin“ trägt das Kürzel GW1166f (GW = Grauwolf, 1166 = Labornummer, f= weiblich).

 

Quelle: Pressemitteilung des HMUKLV vom 03.03.2020