PM des Regierungspräsidiums Kassel:
Allgemeinverfügung „Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027“ einstweilen außer Kraft gesetzt
Ein anerkannter Naturschutzverband hat vor dem Verwaltungsgericht Kassel Klage und Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung „Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027“ des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026 eingereicht.
Mit einer Entscheidung vom heutigen Tage hat das VG Kassel im Rahmen eines Hängebeschlusses entschieden, dass die Entnahme von 2 juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis vorerst unterbleiben muss. Das Regierungspräsidium Kassel entspricht dieser Entscheidung und hat die Allgemeinverfügung bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt.
Ein Hängebeschluss ist eine Zwischenentscheidung im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens. Damit ist noch keine abschließende Aussage über die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung verbunden.
Das Regierungspräsidium Kassel wird im Rahmen des Eilverfahrens gegenüber dem VG Kassel Stellung nehmen. Das weitere gerichtliche Verfahren bleibt abzuwarten.
Während des laufenden Gerichtsverfahrens werden keine weiteren Auskünfte in dieser Angelegenheit erteilt.
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