Das im Dezember 2019 geänderte Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass Wölfe entnommen werden können, wenn sie wiederholt den empfohlenen Schutz überwinden und dabei ernste wirtschaftliche Schäden anrichten. Die Stölzinger Wölfin hat bereits fünf Mal einen ordnungsgemäßen Herdenschutz überwunden und mehrere Weidetiere, u. a. Schafe, Ziegen, Lämmer sowie ein Kuhkalb getötet.
„Es ist nun dringend geboten konkret zu regeln, wann ein verhaltensauffälliger Wolf in Hessen entnommen werden kann, so wie es etwa der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies getan hat. Ein klarer Handlungsplan, der genau vorsieht, wie oft ein Wolf eine ordnungsgemäße Einzäunung überwunden haben muss und wie viele Weidetiere einen ernsten wirtschaftlichen Schaden darstellen, ist nun dringend erforderlich“,
so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.
Bei Weidetierhaltern, Landwirten und auch Pferdehaltern herrscht derzeit eine große Verunsicherung: Kann ich meine Tiere nachts noch auf der Weide lassen? Denn wenn ein Wolf gelernt hat eine ordnungsgemäße Einzäunung von Weidetieren zu überwinden, wird dieses Verhalten von möglichen Jungtieren erlernt und übernommen.
Die Jägerschaft fordert zudem weiterhin klare Regelungen, wie Hundeführer sich bei der Nachsuche oder auf den herbstlichen Drückjagden verhalten sollen, wenn ihre Hunde von einem Wolf angegriffen werden.