Zeitumstellung und Herbst: Risiko Wildunfall droht!

Alle zweieinhalb Minuten passiert ein Wildunfall in Deutschland. Nasses Herbstwetter und die Zeitumstellung erhöhen das Risiko in den kommenden Wochen. Der Berufsverkehr fällt in die Morgendämmerung, besondere Aufmerksamkeit ist geboten.

Quelle: Markus Stifter

Am Sonntag beginnt die Winterzeit und die Menschen können eine Stunde länger schlafen. Wildtiere allerdings orientieren sich am Tageslicht und kennen diesen Wechsel nicht: Während sie vortags die Fahrbahn noch gefahrenlos überqueren konnten, braust nach der Zeitumstellung plötzlich der Berufsverkehr über die Straße. Die Morgenstunden werden so zur Falle für Tier und Mensch.

Kurzer Bremsweg kann Wildunfall verhindern

Weitere Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmer im Herbst: Das wechselhafte Wetter mit Laub und Schmutz auf nassen Straßen. Autofahrer sollten deshalb besonders an unübersichtlichen Feld- und Waldrändern mit Wild rechnen und die Geschwindigkeit anpassen, rät der Deutsche Jagdverband (DJV). Wer Tempo 80 statt 100 fährt, verkürzt den Bremsweg bereits um 25 Meter.

Wenn ein Tier am Straßenrand steht, sollte der Fahrer kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind deutlich lichtempfindlicher als die der Menschen, das Fernlicht blendet und macht orientierungslos. Der Hupton hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten. Falls eine Kollision unvermeidbar ist, sollte der Autofahrer nicht riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver erhöht das Unfallrisiko, besonders wenn das Auto in den Gegenverkehr gerät oder am Baum endet. 


Quelle: Börner/DJV
 

Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen.

Tote Tiere nicht anfassen oder mitnehmen

Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein“, erklärt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.

Im Interesse des Tierschutzes ist es laut DJV Pflicht, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier suchen und erlösen kann. Die Polizei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus, die als Nachweis bei der Versicherung dient.

LJV fordert weiterhin Genehmigung von blauen Wildwarnreflektoren

Der Landesjagdverband setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die in der Praxis bewährten, blauen Wildwarnreflektoren weiter installiert und genehmigt werden. Erst kürzlich hatte Hessen Mobil die Genehmigung und das Anbringen weiterer Reflektoren verweigert, da die Wirkung wissenschaftlich nicht nachzuweisen sei.

Ein von der Universität Kiel entwickeltes Wild- und Totfundkataster soll künftig die Basisdaten für eine spezielle Wildwechsel-App liefern, die Autofahrer vor Gefahrenstellen warnen soll. Der Landesjagdverband Hessen begrüßt diese technische Entwicklung. „Die App der Universität Kiel steht für Jedermann unter dem Suchbegriff „Tierfund-Kataster“ für Apple und Android zur Verfügung“, so Prof. Ellenberger weiter.  Auf einer Fachtagung zum Thema Wildunfallprävention, die der ADAC gemeinsam mit dem Deutschen Jagdverband initiiert hat, sollen im Dezember die Untersuchungsergebnisse zu optischen  Wildwarnern vorgestellt und über weitere Forschungsvorhaben diskutiert werden.

Service

Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?

  • Reduzierte Geschwindigkeit entlang unübersichtlicher Wald- und Feldrändern.
  • Besonders gefährlich sind neue Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält.
  • Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel.
  • Tier am Straßenrand: Abblenden, Hupen, Bremsen.
  • Ein Tier kommt selten allein. Autofahrer sollen stets mit Nachzüglern rechnen.

 Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warndreieck aufstellen und Polizei anrufen.
  • Aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen. Abstand halten zu lebenden Tieren.
  • Wer Wild mitnimmt macht sich der Wilderei strafbar.
  • Einem geflüchteten Tier nicht folgen. In der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
  • Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung von Jäger oder Polizei ausstellen lassen.

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