Zwei Jahre Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hessen

Zwei Jahre nach dem ersten bestätigten ASP-Fall in Hessen hat das Jagdministerium eine Zwischenbilanz gezogen und diese fällt trotz Belastungen und Einschränkungen vorsichtig positiv aus. Die Ausbreitung der ASP konnte erfolgreich begrenzt werden. Das ist kein Zufall, sondern Ergebnis einer konsequenten Strategie und eines außergewöhnlichen Kraftakts vieler Beteiligter: Führungsstab, Veterinärbehörden, Landkreise, Schweinehalter und vor allem auch der Jägerschaft.

Der LJV hat beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) nachgefragt: Wie ist die Lage aktuell? Was sind die nächsten Schritte zur weiteren Rückstufung von Restriktionsgebieten? Welche Maßnahmen haben Priorität und was können Jägerinnen und Jäger jetzt konkret tun, um die erreichten Erfolge zu sichern? Antworten und Hintergründe lesen Sie im folgenden Interview.

Wie stellt sich die ASP-Lage in Hessen aktuell dar?

Nach zwei Jahren Seuchenbekämpfung lässt sich für Hessen trotz der Belastungen und Einschränkungen, die diese Tierseuche zwangsläufig mit sich bringt, eine positive Zwischenbilanz ziehen. Die Ausbreitung der ASP in Südhessen konnte durch die ergriffenen Maßnahmen seit vergangenem Sommer erfolgreich begrenzt werden. Dies ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer konsequenten Strategie und des außergewöhnlichen Einsatzes vieler Beteiligter.

Insbesondere die Einrichtung von Festzäunen, Weißen Zonen und die Reduktion der Schwarzwildbestände im Gebiet haben dazu beigetragen, dass sich die Seuche nicht weiter ausbreitet. Die Zahl der Neufunde ist deutlich zurückgegangen und größere Ausbruchsgeschehen bleiben aus. Der Erfolg der ersten Sperrzonenverkleinerung ist nicht zuletzt dem großen Engagement der Jägerschaft, der hohen Biosicherheitsvorkehrungen der Schweinehalter und der Veterinäre in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten zu verdanken.

Grafik: Dr. Nadine Stöveken/LJV Hessen (Stand: 03.06.2026)
Stöveken/LJV

Gleichzeitig dauert die Seuchenbekämpfung an: Die ASP bleibt eine hochdynamische Tierseuche, sodass weiterhin Wachsamkeit und konsequentes Handeln erforderlich sind. Die Entwicklung in anderen Bundesländern zeigt, dass jederzeit neue Herausforderungen entstehen können. So arbeitet der Führungsstab ASP des HMLU seit fast einem Jahr konsequent daran, den Eintrag der ASP über Nordrhein-Westfalen nach Nord- und Mittelhessen zu verhindern. Aber dennoch muss klar sein: Ein Restrisiko sich ausweitender oder neuer Ausbruchsgeschehen bleibt immer bestehen. Unser Ziel ist deshalb die Wahrscheinlichkeit neuer Infektionen und einer weiteren Ausbreitung so gering wie möglich zu halten.

Grafik: Dr. Nadine Stöveken/LJV Hessen (Stand: 03.06.2026)
Stöveken/LJV

Wie viele bestätigte ASP-Nachweise gibt es insgesamt und im Jahr 2026?

  • Seit Ausbruch am 15. Juni 2024: 2.333 positive Fälle, davon 2.108 tot aufgefunden bzw. verunfallt und 225 erlegt.
  • Seit Jahresbeginn 2026: 29 positive Fälle, davon 25 tot aufgefunden bzw. verunfallt und 4 erlegt.

Welche Sperrzonen gelten derzeit und wie ist der Stand zu möglichen Rückstufungs-Perspektiven (nächste Schritte/Voraussetzungen)?

Die bestehende Zonierung in Sperrzone I und Sperrzone II orientiert sich an den Vorgaben der EU und wird fortlaufend an das aktuelle Seuchengeschehen angepasst. Wir empfehlen hierfür einen regelmäßigen Blick auf unsere interaktive Karte unter schweinepest.hessen.de. Die Sperrzone III, die nach einem Ausbruch innerhalb eines Hausschweinbestands ausgewiesen werden muss, konnte im März 2025 aufgehoben werden.

Ein wichtiger Erfolg ist, dass dank der schnellen und engen Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure bereits erste Gebiete im April zurückgestuft werden konnten. Damit sind bereits rund 15 Monate nach dem ersten ASP-Fall im Rheingau-Taunus-Kreis erste Gebiete wieder als ASP-frei eingestuft, Sperrzonen wurden verkleinert.

Der Führungsstab ASP bereitet derzeit den nächsten Antrag zur Rückstufung von Restriktionsgebieten in Südhessen vor. Ziel bleibt es, die Restriktionsgebiete schrittweise weiter zu verkleinern, ohne dabei die erreichten Bekämpfungserfolge zu gefährden.

Zu den Voraussetzungen für die Antragsstellung in den Sperrzonen zählen u.a.:

  • Verjährung der ASP-Fälle
  • Nachgewiesene Biosicherheit in Hausschwein-Beständen
  • Nachweis einer flächendeckenden Absuche des Seuchengebiets
  • Nachweis der massiven Reduktion der Wildschwein-Bestände

Welche drei Maßnahmen haben aktuell die höchste Priorität in Hessen?

  1. Schwarzwildmanagement und Populationsreduktion im Seuchengebiet – Erhalt der Schutzinfrastruktur und Sicherung der Weißen Zonen

Die Reduktion der Schwarzwildbestände bleibt ein zentraler Baustein der Seuchenbekämpfung. Wo kein empfänglicher Wirt vorhanden ist, kann sich die ASP nicht weiterverbreiten.

Die Zaunsysteme und die Weißen Zonen haben sich als wirksame Instrumente zur räumlichen Eindämmung der Seuche erwiesen. Die Sicherung dieser Strukturen bleibt eine wesentliche Voraussetzung, um die bisherigen Erfolge dauerhaft abzusichern. Dies zeigt, wie wichtig die erfolgreiche Arbeit der hessischen Jägerschaft bei der Bekämpfung der ASP war, ist und weiterhin bleibt.

  1. Intensive Kadaversuche und Monitoring

Die frühzeitige Entdeckung verendeter Stücke ist entscheidend, um das aktuelle Seuchengeschehen bewerten und Bekämpfungsmaßnahmen gezielt steuern zu können. Die Räumungssuchen reduzieren die Viruslast auf der Fläche. Kadaversuchen bleiben aber auch bei sinkenden Fallzahlen entscheidend, um in einem Rückstufungsantrag faktenbasiert die Tilgung der ASP zu dokumentieren.

  1. Biosicherheitsanforderungen an Schweinehalter

Die hohen Biosicherheitsstandards der Schweinehalter im Infektionsgebiet bleiben zentrale Grundlage zum Schutz der Hausschweine.   

Wie viele Kilometer Festzaun und wie viele Kilometer Elektrozaun sind in Hessen aktuell errichtet?

In Südhessen wurden bislang insgesamt 430 Kilometer Festzaun und in Nordhessen 91,5 km Festzaun (Stand Anfang Juni 2026) errichtet. Hinzu kommen hessenweit 366 Kilometer Elektrozäune, die als flexible taktische Barrieren eingesetzt wurden. Da einzelne Abschnitte inzwischen durch einen Festzaun ersetzt wurden bzw. derzeit abgebaut werden, stehen aktuell noch rund 160 Kilometer Elektrozäune. Insgesamt wurde damit ein engmaschiges Zaunsystem aufgebaut, das wesentlich dazu beiträgt, die Ausbreitung der ASP räumlich zu begrenzen.

Wie hoch sind die bisherigen Gesamtausgaben des Landes Hessen für die ASP-Bekämpfung (grobe Aufteilung nach Hauptposten willkommen)?

Für die Eindämmung der ASP wurden vom Land Hessen bisher insgesamt rund 38,5 Millionen Euro aufgewendet. Die größten Kostenpunkte waren dabei Zaunbau und Kadaversuche.

Wie ist die Lage in NRW (aus Ihrer Sicht) und wie wird das Eintragsrisiko nach Hessen aktuell eingeschätzt?

Die ASP-Bekämpfung in Nordrhein-Westfalen zeigt, wie dynamisch sich das Seuchengeschehen entwickeln kann. Die dortigen Behörden stehen vor ähnlichen Herausforderungen wie Hessen in den vergangenen zwei Jahren. Aus diesem Grund verfolgen wir die Entwicklung sehr aufmerksam und stehen in engem fachlichem Austausch mit den zuständigen Stellen in NRW.

Die ASP macht nicht an Verwaltungsgrenzen halt – entsprechend kann eine erfolgreiche Bekämpfung nur länderübergreifend gelingen. Der Austausch mit anderen Bundesländern ist von zentraler Bedeutung und wird intensiv gepflegt. Hessen und Nordrhein-Westfalen planen u.a. gemeinsam Zaunverläufe und Weiße Zonen entlang der Landesgrenze, mit dem Ziel die weitere Ausbreitung nach Nordhessen zu verhindern.

Was sollen Jägerinnen und Jäger aktuell konkret tun (wichtigste Punkte zu Bejagung/Probenahme/Meldewegen)?

Die Jägerschaft bleibt ein unverzichtbarer Partner der Seuchenbekämpfung. Wesentlich sind weiterhin:

  • die konsequente Schwarzwildbejagung im Rahmen der jeweils geltenden Vorgaben,
  • die Beprobung aller in den Sperrzonen erlegten Stücke,
  • die unverzügliche Meldung von Fallwild und verendet aufgefundenen Wildschweinen an die zuständigen Veterinärbehörden,
  • die strikte Einhaltung der geltenden Biosicherheitsvorgaben bei Jagdausübung, Aufbrechen und Wildbretversorgung,
  • sowie die besondere Aufmerksamkeit gegenüber Auffälligkeiten im Schwarzwildbestand.

Gerade bei rückläufigen Fallzahlen ist es wichtig, die Aufmerksamkeit für die Bekämpfungsmaßnahmen hochzuhalten. Die Erfahrung aus anderen Regionen zeigt, dass vitale Schwarzwildpopulationen im Infektionsgebiet zu neuen Ausbrüchen nach mehrmonatiger Pause führen können. Die Reduktion des Schwarzwildes möglichst nahe der Zielmarke Null bleibt daher zentrale Basis der Bekämpfung, die in einigen Bereichen bereits erfolgreich umgesetzt wurde. 

Welche Kernbotschaft möchte das HMLU an die Jägerschaft in Hessen richten?

Die wichtigste Botschaft ist: Wir können die ASP gemeinsam erfolgreich bekämpfen. Vor zwei Jahren standen wir vor einer enormen Herausforderung. Heute können wir sagen: Die Ausbreitung der ASP wurde in Hessen erfolgreich gestoppt und in ersten Gebieten konnten Sperrzonen verkleinert werden. Die erfolgreiche Eindämmung der ASP in Hessen ist ein Verdienst vieler Akteure, die eng und pragmatisch zusammenarbeiten. Der hessischen Jägerschaft gilt ein großer Dank für ihr außergewöhnliches Engagement. Gleichzeitig bitten wir darum, die Anstrengungen aufrechtzuerhalten, damit nach der Eindämmung die dauerhafte Tilgung umgesetzt wird und Sperrzonen weiter verkleinert werden können.

Dank des LJV Hessen

Der LJV Hessen dankt Jagdminister Ingmar Jung, den Staatssekretären Michael Ruhl und Daniel Köfer sowie dem ASP-Führungsstab für die hervorragende Zusammenarbeit bei der Seuchenbekämpfung. Gleichzeitig gilt unser Dank allen betroffenen Landkreisen und Kommunen, HessenForst sowie allen Jägerinnen und Jägern, die sich seit vielen Monaten aktiv in der ASP-Bekämpfung engagiert haben.

Die Fragen stellte Markus Stifter, LJV-Pressesprecher.