Gemäß der Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung – WvGeflpestMonV) vom 8. März 2016 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 12 vom 16. März 2016, Seite 449) liegt das Mindestprobensoll für Hessen in der Zeit vom 01.09.2021 bis 15.01.2022 bei 110 Proben.
Deshalb würden wir uns freuen, wenn wir von der Jägerschaft wieder Wildentenproben erhalten könnten, die gekühlt an die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte abzugeben sind.
Die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte werden den Jagdausübungsberechtigten das benötigte Material zur Probenentnahme (Probenbeutel, Probenbegleitschein und Einweghandschuhe) wieder in gewohnter Weise zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass für die Auswertung der Probendaten genaue Ortsangaben notwendig sind und somit die alleinige Angabe des Jagdreviers nicht ausreichend ist.
Finden größere Entenjagden statt, kann die Probenentnahme nach Vorabinformation auch durch die Veterinärbehörden erfolgen.
Für die bisher geleistete Unterstützung durch die hessische Jägerschaft zur Einsendung von Wildentenköpfen (vornehmlich Stockenten) seit 2014/2015 möchten wir uns bei Ihnen bedanken und hoffen auch für die neue Saison auf Ihre Mithilfe.
Quelle: HMUKLV