Die neue hessische Brauchtumsrichtlinie ist aktuell in Kraft getreten. Damit eröffnen sich für die hessischen Jagdvereine weitere Fördermöglichkeiten. Förderanträge können ab sofort bequem online gestellt werden.
Kurze Information vorab (es gelten die Bedingungen der Brauchtumsrichtlinie):
- Alle eingetragenen Vereine, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Hessen haben, können einen Antrag auf Brauchtumsförderung stellen.
- Gefördert werden Projekte rund um die Themenbereiche Brauchtum, Tradition, Mundart und Fastnacht. Mögliche Förderbereiche könnten z. B. Hubertusmessen oder auch Jagdhornbläserveranstaltungen sein.
- Gefördert werden beispielsweise Kosten für Veranstaltungen, konkrete Vorhaben in der Vereinsarbeit wie Workshops, Fortbildungen, Jugendarbeit oder Informationskampagnen. Auch Anschaffungen, wie z. B. für Trachten, Uniformen, Bühnenbild, Broschüren, Musikinstrumente, etc., aber auch Vereinschroniken, Broschüren und Ausstellungen sind grundsätzlich förderfähig.
- Für jedes Projekt muss ein eigener Antrag gestellt werden. Pro Kalenderjahr und pro Verein kann nur ein Antrag (ein Projekt) eingereicht werden.
- Nicht gefördert werden Maßnahmen, die keinen konkreten Bezug zu gelebtem (heutigem) Brauchtum haben, sondern beispielsweise nur über eine historische Ausrichtung verfügen (wie Mittelalter- oder Keltenfeste, etc.)
- Ebenfalls nicht gefördert werden rein interne Veranstaltungen wie z. B. Vereinsfahrten oder Vorstandssitzungen, sowie kommerziell ausgerichtete Feste, wie z. B. Weihnachtsmärkte oder Burgfeste.
- Sofern ein Projekt mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird, also z. B. durch einen Zuschuss der Kommune oder des Kreises, ist die zusätzliche Förderung (Achtung Doppelförderung!) seitens des Landes im Rahmen der Brauchtumsrichtlinie ausgeschlossen.
- Auch werden keine Maßnahmen oder Projekte gefördert, die bereits begonnen wurden. Auch Eigenleistungen durch den Verein bzw. durch dessen Mitglieder sind nicht förderfähig.
- Falls Ihr Projekt bereits in Kürze starten soll, können Sie am Ende des Online-Antrags einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen. Nach Prüfung erhalten Sie vom HMLU zeitnah eine entsprechende Nachricht. Anschließend können Sie direkt mit Ihrem Vorhaben beginnen, beispielsweise Verträge abschließen oder notwendige Bestellungen vornehmen (unbedingt die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder den Förderbescheid abwarten). Die Bearbeitung kann einige Woche in Anspruch nehmen.
- Der Antrag ist ausschließlich digital und bis zum 15. September eines Jahres für das laufende Kalenderjahr über das Online-Portal des HMLU zu stellen.
- Projekte werden grundsätzlich mit maximal 8.000,00 Euro gefördert. Der Förderbetrag darf 60 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen. Beispiel: Die Gesamtkosten betragen 10.000,00 Euro, gefördert werden maximal 6.000,00 Euro (60 Prozent der Gesamtkosten).
- Es ist zu beachten, dass Bewilligungen unter einem Förderbetrag von 500,00 Euro nicht möglich sind.
- Bei größeren Projekten von besonderem landesweiten Interesse können die Förderquote und die Höchstfördersumme abweichen. Über Einzelheiten entscheidet das HMLU.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den geltenden Fristen finden Sie in der Brauchtumsrichtlinie sowie im Dokument „Informationen zur Brauchtumsförderung 2026“, die Sie über die unten genannten Links herunterladen können.
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Die HMLU-Geschäftsstelle für Heimatförderung erreichen Sie unter
Telefon 0611 815 3199 bzw. per
E-Mail:
Auch auf der Internetseite des HMLU zur Brauchtumsförderung sind weitere Informationen zu finden:
https://landwirtschaft.hessen.de/heimat/brauchtumsfoerderung




