Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) hat den neuen Wolfsmanagementplan für Hessen veröffentlicht. Ergänzend liegt für das Jagdjahr 2026/2027 die Allgemeinverfügung zum revierübergreifenden Managementplan vor.
Mit dem neuen Wolfsmanagementplan werden die Rahmenbedingungen für den Umgang mit dem Wolf in Hessen konkreter und praxisgerecht gefasst. Für die Jägerschaft besonders wichtig ist, dass Entnahmen künftig unter klar definierten Voraussetzungen möglich sind.
Im regulären Wolfsmanagement erfolgt dies auf Grundlage jährlicher Abschusspläne. Die reguläre Entnahme bezieht sich auf juvenile Wölfe und ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Darüber hinaus kann eine Entnahme auch nach einem bestätigten Wolfsriss sowie bei auffälligen Wölfen oder in weiteren besonders geregelten Fallkonstellationen möglich sein.
Wichtig für Jagdausübungsberechtigte ist außerdem die stärkere Einbindung in das Monitoring. Hinweise auf Wolfsvorkommen, etwa durch Sichtungen, Fotos, Wildkameraaufnahmen, Risse oder Losung, sollen gemeldet werden. Gleichzeitig stellt der Plan klar, dass Maßnahmen des aktiven Monitorings im Revier nur in Rücksprache mit dem betroffenen Jagdausübungsberechtigten erfolgen. Zuständig für das Wolfsmanagement in Hessen sowie für die Erstellung der Abschusspläne ist das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde.
Für einen schnellen Überblick stellen wir die wichtigsten Unterlagen hier zum Download bereit:




