- Zu Beginn des Feldhasen-Monitorings im Frühjahr 2016 konnten aufgrund nicht vorhandener Scheinwerfer und der Kurzfristigkeit nicht alle beteiligten Revierpächter die Frühjahrszahlen an die Hegegemeinschaften melden. Deshalb wurden im Jahr 2016 nur die Herbstzahlen bei der Berechnung der Bejagungsempfehlung verwendet.
- Ab dem Jahr 2017 werden die Frühjahrs- und Herbstzählungen zur Ermittlung des Zuwachses berücksichtigt, dadurch gelten die Schwellenwerte und Bejagungsempfehlungen aus dem aktuellen Erlass und es können sich Differenzen bei der Bejagungsempfehlung ergeben.
- Die Bejagungsempfehlung der Unteren Jagdbehörde ist kein „Abschussplan“ und dementsprechend auch keine verbindliche Festsetzung.
Um das Engagement der Jägerschaft zu unterstützen, erhalten die Hegegemeinschaften ab 2017 für die ordnungsgemäße Durchführung der Frühjahrs- und Herbstzählungen bei der Übermittlung der Daten einen Betrag in Höhe von € 200,- pro Jahr je Hegegemeinschaft aus den Mitteln der Jagdabgabe. Für das Jahr 2016 wird keine Förderung gewährt.
Download: Erlass Schwellenwerte für die Bejagung des Feldhasen im Jagdjahr 2017/2018