Es liegen uns noch keine Informationen vor, ab wann diese wirksam werden soll.
Wir bitten daher um Beachtung, dass derzeit noch die in der Jagdverordnung aufgeführte Jagdzeit gilt und bis auf Weiteres nach dem 31. Januar keine Keiler und Bachen erlegt werden dürfen.
Link zur Pressemitteilung des HMUKLV.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.
Text: Alexander Michel