Wichtig: Schonzeitaufhebung für Keiler und Bachen noch nicht gültig!

In Ergänzung zur Pressemitteilung des hessischen Umweltministeriums „Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet“ weisen wir darauf hin, dass die dort angesprochene und fett gedruckte Schonzeitaufhebung für Keiler und nichtführende Bachen noch nicht gültig ist.

Bild: Wildschwein im Kessel
Gefährlich für Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (ASP) Quelle: Rolfes/DJV

Es liegen uns noch keine Informationen vor, ab wann diese wirksam werden soll.

Wir bitten daher um Beachtung, dass derzeit noch die in der Jagdverordnung aufgeführte Jagdzeit gilt und bis auf Weiteres nach dem 31. Januar keine Keiler und Bachen erlegt werden dürfen.

Link zur  Pressemitteilung des HMUKLV.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Text: Alexander Michel