Achtung: Waffenverbotszonen – Jagdschein in Gefahr

die Bundespolizei hat an Silvester und an Neujahr Waffenverbotszonen an Bahnhöfen in verschiedenen Städten und Bundesländern eingerichtet. Auch Frankfurt ist betroffen. Das Waffenverbot gilt zu bestimmten Uhrzeiten. Bitte beachten Sie die Beschilderung oder informieren sich in der regionalen Presse über die Länge des Waffenverbots und die verbotenen Gegenstände (in der Regel sind sämtliche Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art verboten).

Auch in Teilen der Wiesbadener Innenstadt gilt ab 1. Januar 2019 eine Waffenverbotszone.
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Quelle: Pressemitteilung Bundespolizeidirektion Koblenz

Planen Sie mit der Bahn zu verreisen, Freunde und Bekannte vom Bahnhof abzuholen oder sich auf den betroffenen Bahnhofsgeländen z. B. zum Einkaufen aufzuhalten?

Dann überprüfen Sie bitte sorgfältig, dass sich in keiner Hosen- oder Jackentasche, Rucksack oder sonstigen mitgeführten Taschen oder Behältnissen ein Messer oder ein sonstiger verbotener Gegenstand befindet. Das Tragen eines Messers am Gürtel ist in den Verbotszonen ebenfalls untersagt.

Schon das Mitführen eines kleinen Taschenmessers an betroffenen Bahnhöfen kann mit einem Zwangsgeld von € 250 belegt werden. Zudem kann ein leichtfertiger Verstoß gegen das verhängte Waffenverbot den Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und somit des Jagdscheins zur Folge haben.

Grund für das verhängte Waffenverbot ist die hohe Anzahl an Gewaltdelikten auf Bahnanlagen, bei denen Waffen, insbesondere Messer zum Einsatz kamen.
 

Waffenverbotszone in Wiesbaden

Ab 1. Januar 2019 gilt in Teilen der Wiesbadener Innenstadt und im Anfang des Westends zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr ein absolutes Waffenverbot.

Link: Ausführlicher Bericht auf Hessenschau.de

Der LJV steht bereits mit dem Wiesbadener Ordnungsdezernat in Kontakt, jedoch lagen weder die entsprechende Verfügung noch die Ausnahmetatbestände vor Beginn der Weihnachtstage vor. Auch die Nachfrage, ob die Stadt Wiesbaden nun die Aufgabe der Jägerschaft übernehmen möchte und z. B. verunfalltes Wild erlöst oder für Wildschäden eintritt, falls die Jäger durch das Waffenverbot in der Jagdausübung gehindert werden, blieb bisher unbeantwortet.

Der LJV rät deshalb allen Jägerinnen und Jägern zur Vorsicht, die in den betreffenden Waffenverbotszonen wohnen oder durch diese hindurchfahren oder -laufen müssen. Schon ein am Gürtel getragenes Jagdmesser (auch auf dem direkten Weg zur Jagd) kann zu hohen Bußgeldern (bis zu 10.000 €) und zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen.

Innerhalb der Waffenverbotszonen benötigen Polizei und Ordnungskräfte keinen Anfangsverdacht und können somit auch verdachtsunabhängig eine Durchsuchung veranlassen.

Bitte leiten Sie diese Information an alle Ihnen bekannten Jägerinnen und Jäger weiter und informieren Sie den LJV, auch wenn Sie an Bahnhöfen oder in Wiesbaden von Ordnungskräften kontrolliert werden.

Wir informieren Sie umgehend, sobald uns die entsprechende Verfügung vorliegt und setzen uns mit Hochdruck dafür ein, dass für die Jägerschaft ähnlich wie für Rettungskräfte und Handwerker entsprechende Ausnahmen festgelegt werden.