Ausnahmeregelung zur Seuchenbekämpfung und -prävention bei Ausgangssperren in Corona-Hotspots

Angesichts weiter steigender Infektionszahlen hat das hessische Corona-Kabinett das etablierte Eskalationsstufenkonzept erweitert und eine neue 6. Warnstufe „schwarz“ eingeführt. Darin wird präzisiert, welche Maßnahmen vor Ort umgesetzt werden müssen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert kumulativ 200 pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis, einer kreisfreien Stadt oder einem Ort an über drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht hat.

Quelle: Rolfes/DJV

Folgende Maßnahmen sind dann vorzusehen:

Nächtliche Ausgangssperre

Verhängung einer nächtlichen Ausgangssperre für die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zuzulassen, insbesondere zur:

  • Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  • Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • Begleitung Sterbender,
  • Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
  • Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist ganztags zu untersagen. Die Kontaktbeschränkungen nach § 1 Abs. 1 CoKoBeV gelten auch in der Zeit von 28. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021.

Ferner in Betracht zu ziehen ist die schulspezifische Umsetzung weitergehender Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen). Weitergehende Ausgangsbeschränkungen sind ebenfalls in Betracht zu ziehen.

Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, sind diese Maßnahmen wieder aufzuheben.

Die komplette Pressemeldung der „Geschäftsstelle Presse Corona“ finden Sie unter folgendem Link:

Link: Pressemeldung Geschäftsstelle Corona

Wir gehen daher davon aus, dass es auch in den betroffenen Städten und Landkreisen bei den bisherigen Regelungen bleibt. Es gelten jedoch die Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte, die voraussichtlich morgen veröffentlicht werden.

Aktualisierung am 17.12.2020:

Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Informationen zu Corona-Regeln und nächtlichen Ausgangssperren“.

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