Aktualisiert: Bund fördert Drohnen für Kitzrettung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert Drohnen mit Wärmebildkameras zur Kitzrettung. Richtlinien sind veröffentlicht und Anträge auf Förderung können ab sofort gestellt werden. Die Norddeutsche Wildtierrettung bietet Beratung an.

Das BMEL fördert Drohnen mit Wärmebildkameras zur Kitzrettung. Quelle: Czybik/DJV

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt es, dass das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Kitzrettung fördert. Es ist eine effektive Methode für die Wildtierrettung bei der Frühjahrsmahd. „Die Förderung des Drohnenkaufs ist ein erfreuliches Signal an die ehrenamtlich tätigen Jägerinnen und Jäger, die sich für Tierschutz einsetzen“,  sagte DJV-Präsidiumsmitglied Detlef Zacharias. Insgesamt stehen drei Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Verantwortlich für die Vergabe ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Diese veröffentlichte Ende vergangener Woche die Förderrichtlinien und den Förderantrag. Eine Förderung können eingetragene Vereine erhalten, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie Tier-, Natur- und Landschaftsschutz gehören, ebenso wie Rettung von Wildtieren. Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkameras und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden.

Wie läuft das Antrags- und Anschaffungsverfahren ab?

Auf den Antrag auf Förderung (online oder postalisch) bei der BLE folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, kann die Drohne angeschafft werden. Danach wird der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung wird ausgezahlt. Jägerschaften können Anträge ab jetzt bis zum 1. September 2021 stellen. Der Antrag auf Auszahlung der Fördersumme, nach Anschaffung der Drohne, muss dem BLE bis zum 30. September 2021 vorliegen. Die BLE hat zu Förderung und Antragsprozess ein ausführliches Frage-und-Antwort-Papier veröffentlicht. Aus diesem geht auch hervor, welche Anlagen den Anträgen beizulegen sind.

Weitere Infos und Beratung bietet die Norddeutschen Wildtierrettung

Interessierte können sich auf der Website der Norddeutschen Wildtierrettung informieren. Dort gibt es einen Überblick zu Drohnen und Wärmebildtechnik sowie Infos für Drohnenpiloten und Jagdpächter – auch zur Vereinsgründung. Weiterhin bietet die Norddeutsche Wildtierrettung unter der E-Mail-Adresse foerdermittel@norddeutsche-wildtierrettung.de Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel. Für Teams, die sich bei der Norddeutschen Wildtierrettung registrieren lassen, ist diese kostenlos. Zudem gibt es eine eine kostenlose Internetpräsenz.

Aktualisierung vom 26.03.2021

Der LJV Hessen hat hinsichtlich der Förderanträge für Drohnen beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angefragt, warum Hegegemeinschaften nach den vorliegenden Förderrichtlinien von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen sind.

Folgende Antwort haben wir am 26.03.2021 per E-Mail erhalten:

„Das BMEL hat bei der Erarbeitung der Förderrichtlinie die Frage des Zuwendungsempfängerkreises intensiv geprüft. Danach wurden die Hegegemeinschaften nach § 10 a Bundesjagdgesetz als Zuwendungsempfänger nicht berücksichtigt, da diese in vielen Bundesländern nicht flächendeckend existieren, sondern nur in Rot- und Damwildgebieten, was für eine Förderung der Rehkitzrettung nicht zielführend wäre.“

Da es sich grundsätzlich um eine Bundesangelegenheit handelt, haben wir die Antwort des BMEL zuständigkeitshalber an den DJV weitergeleitet.

Gegenüber dem BMEL werden wir trotzdem nochmals erläutern, welche Rolle die im Bundesjagdgesetz verankerten Hegegemeinschaften insbesondere in Hessen haben.

Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir auch wiederrum darüber informieren.