Genehmigung für Drückjagden zeitnah beantragen – mit Musterantrag

Am Freitag, 30. Oktober 2020 haben wir über die Ausnahmeregelungen für Gesellschaftsjagden unter dem Hintergrund der Tierseuchenbekämpfung und -prävention informiert, die uns vom HMUKLV zur Verfügung gestellt wurden. Der LJV stellt ein Musterschreiben sowie die nötigen Anlagen zum Herunterladen zur Verfügung.

Drückjagd
Nach Stand vom 16.09.2021 können Drückjagden ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Dort, wo keine Abstände eingehalten werden können, gilt die Maskenpflicht. Quelle: Kauer/DJV

Aktuelle Informationen:

Übersicht zu Corona-Regeln und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sowie für Gesellschaftsjagden nach Landkreisen und kreisfreien Städten

 

Ab dem 2. November 2020 müssen Gesellschaftsjagden grundsätzlich von den Gesundheitsämtern der Landkreise oder der kreisfreien Städte genehmigt werden.

Damit sich die Genehmigung nicht verzögert, möchten wir Ihnen folgende Hinweise sowie einen Musterantrag zur Verfügung stellen, um das Verfahren zu vereinfachen:

  • Bitte beantragen Sie die Genehmigung so früh wie möglich, auch wenn der geplante Drückjagdtermin erst in einigen Wochen stattfindet.
  • Verweisen Sie bitte in Ihrem Antrag auf die am 3. August 2020 vom HMUKLV zur Verfügung gestellten Hygienhinweise für Gesellschaftsjagden sowie den aktuellen Erlass.

Die Dokumente können Sie wie folgt herunterladen:

Download: HMUKLV Hygienehinweise Gesellschaftsjagden vom 03.08.2020

Download: HMUKLV-Erlass vom 30.10.2020

Download: Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 02.11.2020)

Download: Musterantrag zur Genehmigung von Gesellschaftsjagden (PDF-Datei)

Download: Musterantrag zur Genehmigung von Gesellschaftsjagden (Microsoft Word Datei)

Bitte informieren Sie die LJV-Geschäftsstelle, falls es bei der Beantragung zur Problemen kommen sollte oder Ihr Antrag abgelehnt wird.

Wir unterstützten Sie gerne!