Aktuelle Informationen:
Ab dem 2. November 2020 müssen Gesellschaftsjagden grundsätzlich von den Gesundheitsämtern der Landkreise oder der kreisfreien Städte genehmigt werden.
Damit sich die Genehmigung nicht verzögert, möchten wir Ihnen folgende Hinweise sowie einen Musterantrag zur Verfügung stellen, um das Verfahren zu vereinfachen:
- Bitte beantragen Sie die Genehmigung so früh wie möglich, auch wenn der geplante Drückjagdtermin erst in einigen Wochen stattfindet.
- Verweisen Sie bitte in Ihrem Antrag auf die am 3. August 2020 vom HMUKLV zur Verfügung gestellten Hygienhinweise für Gesellschaftsjagden sowie den aktuellen Erlass.
Die Dokumente können Sie wie folgt herunterladen:
Download: HMUKLV Hygienehinweise Gesellschaftsjagden vom 03.08.2020
Download: HMUKLV-Erlass vom 30.10.2020
Download: Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 02.11.2020)
Download: Musterantrag zur Genehmigung von Gesellschaftsjagden (PDF-Datei)
Download: Musterantrag zur Genehmigung von Gesellschaftsjagden (Microsoft Word Datei)
Bitte informieren Sie die LJV-Geschäftsstelle, falls es bei der Beantragung zur Problemen kommen sollte oder Ihr Antrag abgelehnt wird.
Wir unterstützten Sie gerne!