Gesetz zur Bekämpfung der ASP veröffentlicht/Verwendung von Nachtzieltechnik

Im heutigen Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen (Nr. 15/2020) wurde das „Gesetz zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“, über das wir bereits berichtet haben, mit heutigem Datum veröffentlicht und tritt damit am 04.04.2020 in Kraft.

Archivfoto Quelle: KauerMross/DJV

Ab diesem Datum ist es in Hessen zulässig, bei der Bejagung des Schwarzwildes Nachtsichttechnik zu nutzen, soweit sie nach § 40 Abs. 3 Satz des Waffengesetzes zulässig ist. Bitte achten Sie beim Erwerb auf die Empfehlungen des DJV.

Link: Empfehlungen des DJV

Künstliche Lichtquellen und Infrarotverstärker bleiben verboten

Künstliche Lichtquellen, die mit der Waffe verbunden sind, bleiben weiterhin verboten. Dazu zählen auch Infrarotaufheller, die in vielen Restlichtverstärkern eingebaut sind. Daher dürfen solche Geräte (auch wenn der Infrarotaufheller ausgeschaltet bleibt) nicht auf der Waffe angebracht werden.
 

Verwendung von Wärmebildvorsatzgeräten

Das Waffengesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt. Hinsichtlich der Verwendung von Wärmebildvorsatzgeräten bestanden in der jüngsten Diskussion Zweifel bezüglich deren Zulässigkeit. Nach den uns vorliegenden Informationen arbeitet derzeit das Bundesinnenministerium an einem Merkblatt zur Verwendung von Nachtzielgeräten/Wärmebildvorsatzgeräten. Wenn dieses vorliegt, werden wird darüber aktuell informieren. Gleichwohl haben wir in diesem Zusammenhang auch das Hessische Innen- und Umweltministerium angefragt, um größtmögliche Rechtssicherheit für die Jägerschaft zu erlangen. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir diese zeitnah auf unserer Homepage und über den LJV-Newsletter veröffentlichen. Soweit möglich, empfehlen wir daher mit der Anschaffung bis zu einer Klarstellung abzuwarten.

Download: Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2020