Bewegungsjagden tragen (Anmerkung der Redaktion: „können“) maßgeblich zur Erfüllung der Abschusspläne und zur Verminderung des Jagddruckes bei. Besonders dem Schutz der Verjüngungsflächen vor Wildschäden kommt aufgrund der Extremwetterjahre 2018 und 2019 sowie der anhaltenden Kalamitäten eine hohe Bedeutung zu. Weiterhin bedarf es einer Reduktion der nach wie vor auf hohem Niveau befindlichen Schwarzwildpopulation zur Vermeidung von Wildschäden in der Landwirtschaft sowie als präventive Maßnahme zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinpest.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie werden nachfolgend Hinweise bezüglich der Einhaltung der hygienetechnischen Maßnahmen bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden gegeben, damit diese auch im Jagdjahr 2020/21 erfolgreich und sicher durchgeführt werden können. Die dynamische Entwicklung der Covid-19-Pandemie lässt Prognosen bis in den Herbst hinein allerdings kaum zu, sodass die nachfolgenden Hinweise lediglich eine Hilfestellung, die sich an der derzeitigen Situation und Rechtslage orientiert, darstellen sollen. (Anmerkung der Redaktion: Der LJV wird dahingehend die Geschehnisse beobachten und nach Bedarf informieren.)
Rechtlicher Rahmen
Nach der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 7. Mai 2020, zuletzt geändert am 6. Juli 2020, dürfen sich bei jagdlichen Veranstaltungen bis zu 250 Personen versammeln. Weiterhin ist durch ein Hygienekonzept sicherzustellen, dass Schutzmaßnahmen ergriffen, eingehalten und überwacht werden.
Die folgenden mit dem Ministerium des Inneren und für Sport abgestimmten Handlungsempfehlungen zur Durchführung und Organisation von Gesellschaftsjagden sollen nach dem derzeitigen Stand der o. g. Verordnung als Hilfestellung für die Erstellung eines Hygienekonzeptes dienen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sich die Maßnahmen nach den zum Zeitpunkt der Durchführung der Jagd geltenden Rechtsvorschriften richten müssen.
Handlungsempfehlungen
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Allgemeines
- Sofern dies noch möglich ist, sollte in die Jagdeinladung der Hinweis aufgenommen werden, dass auf die Teilnahme an der Jagd verzichtet werden sollte, sofern sich der Jagdgast am Abend vor der Jagd oder am Jagdtag mit grippeartigen Symptomen krank fühlt.
- Der Jagdleiter trägt die Verantwortung und hat entsprechend der Entwicklung der Corona-Pandemie mit angepassten, hygienetechnischen Maßnahmen zu reagieren
- Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Meter zwischen Personen, sofern sie nicht in einem Hausstand leben oder Trennvorrichtungen aufgestellt sind.
- Vermeidung von persönlichen Nahkontakten (z.B. Händeschütteln oder Umarmung).
- Einhaltung der gängigen Hygieneregeln (Husten- und Niesetikette).
- Regelmäßige Desinfektion von Handkontaktflächen (z.B. Autotürgriff) und insbesondere bei der Jagdscheinkontrolle sowie der Nachsuchenkoordination.
- Grundsätzlich sollte darauf hingewirkt werden, dass Jagdteilnehmende Kontakte vermeiden und sich während des Jagdtags nur innerhalb ihrer Anstellergruppe aufhalten (max. 10 Personen) und den Abstand, zu anderen Teilnehmenden der Jagd, wahren. An dieser Stelle wird empfohlen, dass den jeweiligen Gruppen bereits bei der Anreise z.B. durch ein Parkleitsystem oder eine entsprechende Einweisung ein (nummerierter) Platz zugewiesen wird. Der Ansteller / die Anstellerin sollte die Koordination und Meldung bzgl. Wildbergung und -versorgung, Streckenmeldung, Nachsuchenkoordination etc. möglichst allein übernehmen.
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Jagdscheinkontrolle und Entrichtung des Unkostenbeitrages/Hundeabsicherung
- Nach Möglichkeit vorherige bargeldlose, elektronische Bezahlung der Unkostenbeiträge sowie der Hundeabsicherung.
- Jagdscheinkontrolle nach Möglichkeit im Freien durchführen (z.B. direkt bei der Anfahrt. Dazu sollten die Gäste vorab darauf hingewiesen werden, den Jagdschein bereit zu halten); bei Kontrolle im geschlossenen Raum auf Trennvorrichtung und intensive regelmäßige Durchlüftung, Abstand von 1,5 m in der Warteschlange sowie auf das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes achten
- Sofern Unterschriften der Jagdgäste am Jagdtag erforderlich sind, sollte jeder Jagdgast, wenn möglich, mit einem eigenen Stift unterschreiben. Ist dies nicht möglich, sollte der Stift nach jeder Verwendung desinfiziert werden.
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Treffpunkt, Begrüßung und Sicherheitsbelehrung
- Strikte Einhaltung des Sicherheitsabstandes vor und während der Ansprache, durch eine entsprechende Markierung sollen sich die Gäste innerhalb der Anstellergruppen sammeln.
- Hinweis auf entwicklungsangemessene Hygienemaßnahmen.
- Führen einer Anwesenheitsliste inkl. Telefonnummern, um gegebenenfalls den Teilnehmerkreis nachvollziehen zu können.
- Bei größeren Gesellschaftsjagden und wenn pro Person keine Mindestfläche von 3 m² zur Verfügung steht: Dezentrales Treffen in Gruppen von bis zu 30 bis max. 50 Personen, um den Sicherheitsabstand gewährleisten zu können.
- Präventiv sollten die Teilnehmenden vor der Jagd schriftlich die Sicherheitsunterweisung inklusive Freigabe erhalten und deren Erhalt sowie das vollumfängliche Verständnis der Vorgaben quittieren. Das ist beispielsweise auch formlos per E-Mail möglich.
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Bildung von Fahrgemeinschaften
- Nach Möglichkeit nur Personen, die regelmäßig in Kontakt stehen.
- Bei Personen die nicht regelmäßig in Kontakt stehen, wenn möglich max. 2 Personen je Auto mit Mund-/Nasenschutz.
- Wasser, Seife, Papierhandtücher sowie antiseptisches Desinfektionsmittel sollte von den Anstellenden mitgeführt werden.
- Jagdteilnehmer sollten vor der Jagd darauf hingewiesen werden, ihr Auto mit in den Wald führen zu müssen.
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Wildbergung und –versorgung
- Wildbergung und –versorgung gemeinsam durch Personen, die regelmäßig in Kontakt stehen bzw. innerhalb der Anstellergruppe.
- Das zentrale Aufbrechen sollte durch festgelegte Teams erfolgen .
- Beim dezentralen Aufbrechen ist der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Höchster Anspruch an Hygiene: Wasserverfügbarkeit sollte vorhanden sein; Wild sollte mit so wenig Personen wie möglich in Berührung kommen; Verwendung von Gummihandschuhen, regelmäßige Desinfektion des Aufbrechwerkzeuges; beim Aufbrechen sollte ein Mund-/Nasenschutz getragen werden.
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Strecke legen, Überreichen der Brüche
- Auf eine Übergabe des Bruches sowie auf den Handschlag sollte verzichtet werden.
- Je nach Stand der Ausbreitung des Corona-Virus ist auf das Verblasen der Strecke aufgrund des hohen Infektionspotentials zu verzichten.
- Bei Verblasen der Strecke: Sicherheitsabstand von 3 Meter zwischen den einzelnen Jagdhornbläsern und 20 Meter zu den übrigen Jagdteilnehmenden.
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Schüsseltreiben
- Das Schüsseltreiben sollte im Außenbereich stattfinden
- Falls dies nicht möglich ist, ist im Innenbereich neben den Abstandsregelungen auf eine regelmäßige und starke Durchlüftung zu achten.
- Grundsätzlich ist bei dem Verzehr vor Ort für einen Abstand von 1,5 Metern zwischen den jeweiligen Personen gesorgt werden. Ausgenommen von der o. g. Abstandregelung sind Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes oder Gruppen von bis zu maximal 10 Personen. Die Abstandsregelungen sind durch die Aufstellung der Tische umzusetzen, sofern keine Trennvorrichtungen vorhanden sind.
- Dabei ist sicherzustellen, dass keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung bereitgestellt werden sowie die Hygienemaßnahmen überwacht werden.
- Ferner sind die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen durch Aushänge kenntlich zu machen.
- Die Ausgabe des Essens soll durch festgelegte Personen, welche eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, erfolgen; auf Selbstbedienung, Buffet oder ähnliches sollte verzichtet werden.
- Beim Verzehr vor Ort sind zur Ermöglichung einer Nachverfolgung von Infektionen Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zu erfassen. Es wird empfohlen, die Daten bereits bei der Jagdeinladung oder vor Beginn der Jagd abzufragen.
gez. Stute i.V.
(Dr. Baum)