LJV-Geschäftsführer Alexander Michel kommentiert Schonzeitaufhebung des Schwarzwildes

Am 01.02.2018 veröffentlichte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Maßnahmenpaketes zur Verhinderung des ASP-Ausbruchs eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Keiler und nichtführende Bachen im Jahr 2018.

LJV-Geschäftsführer Alexander Michel kommentiert.

LJV-Geschäftsführer Alexander Michel. Foto: Markus Stifter

„Mit der Schonzeitaufhebung für Keiler und Bachen hat das hessische Umweltministerium Rechtssicherheit hergestellt. Wird nun ein Überläufer erlegt, der älter ist als 24 Monate, ist dies keine Ordnungswidrigkeit mehr.“

Es gilt jedoch weiter das Prinzip, den Frischlingsanteil/Jugendklasse zu erhöhen. Die Devise lautet: Frischlinge, Frischlinge, Frischlinge. Besteht auch nur der geringste Zweifel, ob das Stück führend sein könnte, ist es zu verschonen. Trotz der aktuellen ASP-Gefährdungslage steht der Tierschutz an oberster Stelle.“ Wir erhalten weiterhin unsere Forderung aufrecht, die Trichinengebühren für Frischlinge und Überläufer unter 20 kg zu erlassen, wie das bereits einige Landkreise praktizieren. Im Übrigen verweisen wir auf unseren Forderungskatalog, in der Februar-Ausgabe unseres Hessenjägers.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen