Die Pressestelle des Landkreises Waldeck-Frankenberg teilte am 07.04.2020 per E-Mail mit:
„Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat auf der Basis seiner Allgemeinverfügung zum Verbot der Nutzung der Zweitwohnungen die kreisweit geltende Ausnahmeregelung getroffen, dass durch Jäger/ Berechtigte zur Jagdausübung die Nutzung von Jagdhütten bzw. Zweitwohnungen in Waldeck-Frankenberg gestattet ist, wenn beim Aufenthalt tatsächlich die Jagd im Vordergrund steht. Diese Zulassung ist auf die Dauer der Jagdausübung und auf den Personenkreis der die Jagd Ausübenden begrenzt.
Im Hinblick auf die potentielle Gefahr, die von der Afrikanischen Schweinepest ausgeht, und der derzeit von der Landwirtschaft aufgerufenen hohen Wildschadenbelastung ist es geboten, gerade die Jagd auf Schwarzwild eher noch zu intensivieren. Vor diesem Hintergrund ist die beschriebene Ausnahmeregelung getroffen worden.“
Der LJV dankt den Jägerinnen und Jägern aus der Region für diesen Hinweis und wird seine Mitglieder weiterhin aktuell rund um die Jagd in Hessen informieren. Haben Sie unseren Newsletter schon abonniert?
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