
ASP-Lage in Südhessen: Änderung der Allgemeinverfügung im Kreis Groß-Gerau
Der Führungsstab ASP-Lagezentrum des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) und das…


Der Führungsstab ASP-Lagezentrum des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) und das…

Nachdem am Samstag, 15.06.2024, ein erster Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Stück Schwarzwild in Rüsselsheim (Landkreis…

Nach Informationen der Veterinärbehörde des Landkreises Groß-Gerau (Südhessen) wurde am Samstag, 15.06.2024, ein erster Fall von Afrikanischer Schweinepest…

Das Landeslabor Gießen hat bei einem am 09.04.2024 im Revier Haiger-Allendorf gesund erlegten und zufällig beprobten Wildschwein den…

Der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) veröffentlichte am 18. Januar 2023 ein Pressestatement zu den seit 1. Januar…

Der Landesjagdverband Hessen ist erstaunt, wie insbesondere aufgrund einer sehr geringen Probenanzahl sowie einer fehlenden abschließenden wissenschaftlichen Untersuchung darüber, dass eine Gefährdung für den Menschen erwiesen ist, jetzt vor dem Verzehr von Wildschweinlebern gewarnt wird.

Ende November vergangenen Jahres konnten wir über die Erleichterungen bei der Einsendung von ASP-Tuperproben sowie über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren Proben von 30,- auf 50,- Euro berichten. Bitte machen Sie von der Einsendung der Tupferproben regen Gebrauch. Auch bei Verkehrsunfällen getötetes oder generell verdächtiges Schwarzwild sollte dringend beprobt werden.

Haus- und heimische Wildtiere können das Coronavirus (SARS-CoV-2) nicht auf Menschen übertragen. Ebenso wenig kann der Mensch Tiere anstecken. Experten empfehlen trotzdem regelmäßiges Händewaschen.

Die Pressemeldung des HMUKLV "Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet" hat für Unklarheiten gesorgt.
Deshalb haben wir nachgefragt, 1) ab wann die angekündigte Schonzeitaufhebung für Keiler und nichtführende Bachen wirksam wird und 2) ab wann die Prämie in Höhe von € 30,- für eingeschickte Tupferproben bezahlt wird.
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