Bitte von ASP-Tupferproben regen Gebrauch machen und Probenmaterial auch von Unfallwild einsenden!

Ende November vergangenen Jahres konnten wir über die Erleichterungen bei der Einsendung von ASP-Tuperproben sowie über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren Proben von 30,- auf 50,- Euro berichten. Bitte machen Sie von der Einsendung der Tupferproben regen Gebrauch. Auch bei Verkehrsunfällen getötetes oder generell verdächtiges Schwarzwild sollte dringend beprobt werden.

Ein engmaschiges Monitoring von tot aufgefundenem Schwarzwild trägt dazu bei, den Eintrag des ASP-Virus schnellstmöglich festzustellen und zu lokalisieren. Foto: Archiv/Tierseuchenübung, Markus Stifter

Wichtiger Hinweis zur Beprobung von tot aufgefundenem oder verdächtigem Schwarzwild:

Jagdausübungsberechtige erhalten von Ihrem zuständigen Veterinäramt ein komplettes Probenset, inkl. Tupfer und den benötigten Formularen. Bitte verwenden Sie zur Einsendung von Tupferproben von tot aufgefundenem oder verdächtigem Schwarzwild ausschließlich das Material dieses Sets. Die darin enthaltenen Formulare sind maschinenlesbar und können daher nicht selbst ausgedruckt oder fotokopiert werden. Als “verdächtig” gilt Schwarzwild, welches generell als krank angesprochen wurde (vor dem Erlegen oder auch beim Aufbrechen).

Bitte achten Sie darauf, den Probenbegleitschein sowie das Beiblatt vor Einsendung vollständig auszufüllen. Insbesondere der Fundort muss genau angegeben werden. Nur für vollständig ausgefüllte Formulare und verwertbare Proben kann die Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,- ausgezahlt werden.

Bitte machen Sie von der Einsendung der Tupferproben regen Gebrauch. Auch bei Verkehrsunfällen getötetes Schwarzwild sollte dringend beprobt werden.

Folgende Regelungen gelten hessenweit seit dem 1. Dezember 2020:

  • Die Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren ASP-Tupferproben wurde ab dem 1. Dezember 2020 von 30,- auf 50,- Euro erhöht.
  • Die Proben müssen nun nicht mehr persönlich bei den Veterinärämtern abgegeben werden, sondern können mittels voradressierter Umschläge kostenfrei an das Hessische Landeslabor zur Untersuchung eingesendet werden. Die Umschläge erhalten die Jagdausübungsberechtigten oder deren ausdrücklich Beauftragte auf Anfrage von den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten, die wir Ihnen zum Herunterladen bereitstellen:

HMUKLV Informationen zur Erleichtung und Erhöhung der Aufwandsentschädigung

Merkblatt Beprobung Indikator-Wildschweine