- Lesung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes
Der Wolf soll als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Darauf zielt der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ ab, der am Mittwoch, 14. Januar 2026, erstmals im Bundestag beraten und dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen wurde.
Die Aufzeichnung der 1. Lesung finden Sie unter youtu.be/ZKW6rT85wIk.
PM des DJV: Bundestag berät über Wolf
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt, dass die Regierungskoalition den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnehmen will. Der Hauptfokus muss auf Nutztierrissen liegen. Jagdzeiten und Abschusspläne für Wolfsnachwuchs gefordert.
Am Mittwoch, 14.01.2026, hat der Bundestag in erster Lesung über die Reform des Bundesjagdgesetzes beraten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erläuterte, dass Problemwölfe künftig schneller und mit weniger Aufwand entnommen werden können (siehe Aufzeichnung der Bundestagsdebatte). Zugleich soll es möglich sein, regionale Managementpläne aufzustellen, um den Bestand gezielt zu regulieren. Der DJV begrüßt ausdrücklich, dass die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD jetzt den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnimmt. Das ist wichtig, um zunehmende Konflikte effektiv zu lösen, das schnelle Wachstum des Wolfsbestands zu bremsen und gleichzeitig den günstigen Erhaltungszustand der Art zu wahren.
Zwei-Säulen-Modell für die Jagd umsetzen
Der Hauptfokus im Umgang mit dem Wolf muss auf Konfliktlösung liegen, also auf schnellem Handeln nach Nutztierrissen. Das ist wichtig für den Erhalt der Akzeptanz, insbesondere im ländlichen Raum. Der DJV fordert, dass das Erlegen von Problemwölfen – im Einzelfall auch gesamter Rudel – ganzjährig ohne behördliche Anordnung möglich ist. Für eine nachhaltige Bestandsregulierung ist es notwendig, wildbiologisch fundierte Jagdzeiten und Abschusspläne für Jungwölfe einzuführen – ähnlich wie bei anderen Arten. Diese Regelungen müssen bundesweit gelten.
Wildbiologisch sinnvolle Jagdzeiten
Der DJV begrüßt, dass sich die vorgesehene Jagdzeit für den Wolfsnachwuchs von 1. Juli bis 31. Oktober an wildbiologischen Kriterien orientiert. So wird sichergestellt, dass die Rudelstruktur intakt bleibt. Allerdings schlägt der DJV vor, die Jagdzeit bereits am 1. Juni beginnen zu lassen, damit das Ziel erreicht werden kann, 40 Prozent des Nachwuchses zu entnehmen.
Herdenschutz bleibt zentral – stößt aber regional an Grenzen
Der DJV teilt die Position von anderen Naturschutzverbänden, dass Herdenschutz unverzichtbar ist. Deshalb fordert der Verband ausdrücklich die fortgesetzte finanzielle Förderung von Präventionsmaßnahmen. Herdenschutz stößt allerdings in sensiblen Gebieten wie Deichen oder Almen an Grenzen, hier braucht es Sonderregelungen. Alois Rainer hat gestern angekündigt, dass die Bundesländer dort künftig Weidegebiete ausweisen können, in denen zumutbarer Herdenschutz unmöglich ist. Hier soll das Bundesjagdgesetz künftig die rechtssichere Entnahme von Wölfen unabhängig vom Erhaltungszustand gewährleisten.




