
Einladung zum virtuellen Infoabend „Wildtiererfassung und WILD-Portal“
Der Landesjagdverband Hessen möchte Sie herzlich zu einem digitalen Infoabend am 18. März über die Wildtiererfassung und das…

Alle aktuellen Meldungen der verschiedenen Themengebiete.

Der Landesjagdverband Hessen möchte Sie herzlich zu einem digitalen Infoabend am 18. März über die Wildtiererfassung und das…

Dr. Thomas Paul absolviert den Universitätslehrgang zum Akademischen Jagdwirt an der Universität für Bodenkultur in Wien (unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Hackländer). Im Rahmen seiner Abschlussarbeit beschäftigt er sich mit dem Thema Weidgerechtigkeit aus (deutscher) juristischer Sicht.

Wie uns soeben vom DJV mitgeteilt wurde, findet in dieser Woche keine parlamentarische Beratung zum Entwurf des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) mehr statt. Der Gesetzentwurf ist auf Antrag der SPD für die morgige Ausschussberatung sowie die geplante 2./3. Lesung am Donnerstag im Plenum des Deutschen Bundestages von der Tagesordnung genommen worden. Nach Informationen des DJV hat die SPD im Nachgang zur gestrigen öffentlichen Anhörung nochmals Gesprächsbedarf angemeldet. Weitere Informationen zur öffentlichen Anhörung, vom 1. März 2021 finden Sie unten im Artikel.

Jagdgenossenschaften, die 2017 rechtzeitig eine Option ausgeübt haben, sind bis 2023 bei der Jagdverpachtung umsatzsteuerbefreit. Zugute kommt ihnen eine Regelung aus dem Corona-Steuerhilfegesetz. Rückwirkend ist eine Befreiung nicht mehr möglich.

Der Landesjagdverband Hessen ist erstaunt, wie insbesondere aufgrund einer sehr geringen Probenanzahl sowie einer fehlenden abschließenden wissenschaftlichen Untersuchung darüber, dass eine Gefährdung für den Menschen erwiesen ist, jetzt vor dem Verzehr von Wildschweinlebern gewarnt wird.

Der Ernährungsausschuss des Bundestages hat nunmehr die Ankündigung der öffentlichen Anhörung am Montag, 01.03.2021 (von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr) veröffentlicht:

Ende November vergangenen Jahres konnten wir über die Erleichterungen bei der Einsendung von ASP-Tuperproben sowie über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren Proben von 30,- auf 50,- Euro berichten. Bitte machen Sie von der Einsendung der Tupferproben regen Gebrauch. Auch bei Verkehrsunfällen getötetes oder generell verdächtiges Schwarzwild sollte dringend beprobt werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Drückjagden vielerorts nicht oder nur in kleinerem Rahmen stattfinden. Der LJV Hessen möchte sowohl in der Presse als auch gegenüber den politischen Entscheidungsträgern schon frühzeitig argumentieren können, warum die erwarteten Streckenergebnisse im Jagdjahr 2020/2021 möglicherweise nicht erreicht werden konnten.

Nach mehr als drei Jahren und weit über 2.000 Stunden intensiver Arbeit stelle die Rotwildhegegemeinschaft „Krofdorfer Forst“ am 10. Dezember 2020 ein umfangreiches Lebensraumgutachten mit Bewirtschaftungskonzept im Rahmen einer Online-Konferenz vor.
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