In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ - das ist FALSCH.
Mitte Dezember erreichte uns über den Jagdvereinsvorsitzenden Untertaunus, Arnd Badstieber, ein Bericht von Lars Wendland, über die Sichtung eines Goldschakals im Rahmen einer Drückjagd im Raum Idstein.
Anforderungen an den Waldumbau anlässlich erforderlicher Neuaufforstungen nach Kalamitäten und Dürreperioden 2018/2019 aus Sicht der Wildbiologie und der…
Wie das Veterinäramt des Werra-Meißner-Kreises mitteilt, wurde im Rahmen des Wildschwein-Monitorings am 04.09.2019 bei einer routinemäßigen Untersuchung einer…
Jährlich töten streunende Hauskatzen in Deutschland mindestens 100 Millionen Vögel. Der DJV fordert eine generelle Kastrations- und Registrationspflicht,…
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