Verordnung über jagdliche Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP ohne Anhörung des LJV verkündet

Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 30/2020 vom 05.06.2020 wird die „Verordnung über jagdliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Hessische ASP-Jagdverordnung-HASP JV)“ von Staatsministerin Priska Hinz vom 28.05.2020 verkündet. Der LJV wurde zu dieser Verordnung weder angehört, noch konnte er eine Stellungnahme zu den Einzelpositionen abgegeben.

Quelle: KauerMross/DJV

Im Wege der Anhörung hätte der LJV sich verbindliche Aussagen z. B. zur Wildschadensregulierung, dem Ersatz von Jagdpacht oder auch zur Bejagung von anderem abschussplanpflichtigem Schalenwild im Falle der Anordnung einer Jagdruhe beim Auftreten der ASP gewünscht.

Die nun in der HASP-JV getroffenen Regelungen sind ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Seuchenbekämpfung und nicht unter einer waidgerechten Jagdausübung zu sehen.
Die Verordnung trat einen Tag nach Verkündung, am 06.06.2020 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2025.

Wichtig: Die aufgeführten Ausnahmen von jagdrechtlichen Verboten und Einschränkungen gelten erst beim Auftreten der Afrikanischen Schweinepest und nur in den von der zuständigen Behörde festgelegten Gebieten.