Das Ministerium bittet alle Besucherinnen und Besucher der hessischen Wälder um Vorsicht und Aufmerksamkeit. Gerade auf Windwurfflächen und in den durch Borkenkäfer abgestorbenen Waldbeständen ist die Gefahr hoch, da hier viel trockenes Holz liegt. Gleiches gilt für die Waldrandbereiche, die durch erhöhte Sonneneinstrahlung und Wind stärker austrocknen.
Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird um Verständnis gebeten.
Rauchen ist im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. PKWs dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächste Forstdienststelle zu informieren. Dabei kommt es auch auf eine präzise Ortsbeschreibung an, um die Feuerwehr gezielt zum Einsatzort zu führen (Rettungspunkte, allgemein bekannte Parkplätze oder ähnliches zur Beschreibung nutzen).
Seit Beginn des Jahres kam es zu etwa 40 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 10 Hektar. Im Vergleichsraum des Vorjahres waren es 25 Waldbrände mit einer Schadfläche von einem Hektar.