Bei der Aujeszkyschen Krankheit handelt es sich um eine durch ein Herpes-Virus hervorgerufene Tierseuche, die bei einer Vielzahl von Säugetieren auftreten kann. Die Ansteckung erfolgt über Blut- und Schleimkontakt oder bei der Nahrungsaufnahme. Neben Haus- und Wildschweinen können Rinder, Schafe und Ziegen sowie insbesondere Hunde und Katzen erkranken. Die Symptome ähneln bei Hunden und Katzen der Tollwut, weshalb die AK auch als „Pseudowut“ bezeichnet wird.
In Deutschland wurde in den vergangenen zehn Jahren bei insgesamt zehn Hunden eine AK-Infektion nachgewiesen. Alle waren Jagdgebrauchshunde, die nach unmittelbarem Kontakt mit Sauen an dieser Viruserkrankung verendet sind. Bei Hunden zählen starker Speichelfluss, auffallende Ruhelosigkeit oder Mattigkeit sowie starker Juckreiz oder schwankende Bewegungen zu den auffälligsten Symptomen. Grundsätzlich verläuft die Krankheit bei Hunden und Katzen stets tödlich. Ein Impfstoff gegen die AK existiert für Hunde und Katzen nicht.
Krankheitsverlauf bei Haus- und Wildschweinen
Bei Haus- und Wildschweinen ist der Verlauf der Erkrankung altersabhängig. Sie verläuft umso dramatischer, je jünger die Tiere sind. Saugferkel verenden zumeist, bei Mastschweinen werden hauptsächlich Husten und verminderte Mastleistung beobachtet. Sauen erkranken in der Regel überhaupt nicht, tragen das Virus nach Ansteckung jedoch zeitlebens in sich und können es – insbesondere bei Stress – jederzeit in hohen Mengen ausscheiden.
In Hausschweinebeständen verursachen Ausbrüche der AK durch die Erkrankung der Tiere und Todesfälle erhebliche wirtschaftliche Schäden. Aus diesem Grunde wurde die AK in den deutschen Hausschweinebeständen über ein aufwendiges Bekämpfungsverfahren getilgt. Seit 2004 gelten die deutschen Hausschweinebestände als AK-frei. Durch regelmäßige Untersuchungen wird dieser Status ständig überwacht. Allein in den Jahren 2017 bis 2018 sind im Landkreis insgesamt 900 Haus- und 350 Wildschweineblutproben mit negativem Ergebnis auf AK untersucht worden. Bei Wildschweinen tritt AK hauptsächlich in den ostdeutschen Flächenländern auf. Hessenweit waren in 2015 72 von ca. 3000 untersuchten Wildschweinproben AK-positiv.
Der Mensch ist für die Erkrankung nicht empfänglich, Fleisch von Wildschweinen und Hausschweinen kann daher bedenkenlos verzehrt werden.
Was müssen Jäger beachten?
- Unmittelbare Kontakte von Jagdhunden mit Wildschweinen auf das Notwendige beschränken.
- Keinen rohen Aufbruch und kein rohes Fleisch von Schwarzwild an Hunde verfüttern.
Hunde vom Streckenplatz bzw. beim Aufbrechen fernhalten - Den Aufbruch grundsätzlich vergraben, um eine Infektion anderer Tiere zu verhindern.
Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, beachten?
Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung
- nicht mit Jagdbekleidung in den Stall gehen
- kein Wildschwein auf dem Betrieb aufbrechen
- besondere Vorsicht beim Zerwirken / Entsorgen der nicht verwertbaren Reste
Quelle: Dr. Eckhard Schinkel, Mitteilung des Veterinäramtes des Werra-Meißner-Kreises vom 05.09.2019
Der LJV verweist auf das „Merkblatt für Hundeführer“, welches Im Jahr 2016 anlässlich eines Falles im Odenwalds veröffentlicht wurde.