Wichtig für Revierfahrzeuge: Dieselfahrverbote in Städten

Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27. Februar 2018 zwei Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg überwiegend zurückgewiesen. Damit sind Diesel-Fahrverbote in den betroffenen Städten Düsseldorf und Stuttgart möglich, müssen jedoch verhältnismäßig bleiben.

Dieselfahrverbote für Revierfahrzeuge
Dieselfahrverbote für Revierfahrzeuge? Der LJV Hessen fordert Ausnahmegenehmigungen für Jäger/innen. Quelle: Paulina101/Pixabay.com

Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt weitere Verfahren auch gegen hessische Städte mit Nachdruck voranzutreiben. Betroffen davon könnten auch Gießen, Limburg, Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden sein, da in diesen Städten die Stickoxidgrenzwerte ebenfalls überschritten werden.

Die Mehrzahl der Jägerinnen und Jäger nutzt dieselangetriebene Fahrzeuge im Revier und hat sich auf die Versprechen der Hersteller verlassen, dass die Fahrzeuge besonders sparsam und umweltschonend seien. Viele Modelle werden sogar nur mit Dieselantrieb angeboten. Der Präsident des Landesjagdverbandes Hessen e. V. fordert nun Umweltministerin Priska Hinz auf, für Jäger eine Ausnahmegenehmigung – ähnlich wie für Taxifahrer oder Handwerker – zu erteilen, sollte es tatsächlich zu Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge in Innenstädten kommen.

„Die Jägerschaft leistet einen enorm wichtigen Dienst für die Gesellschaft, entsorgt Fallwild oder liefert auch wichtige Kontrollproben bei Veterinärbehörden ab, um z. B. ein Auftreten der ASP frühestmöglich zu erkennen. Auch die Belieferung von Restaurants, Metzgereien oder Privatpersonen mit Wildbret darf nicht unnötig erschwert werden. Es kann nicht sein, dass Jäger/innen mit bestimmten Dieselfahrzeugen nicht mehr in die Städte fahren dürfen“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger.