Auszug aus der Veröffentlichung „Bejagungsschneisen und Direktzahlungen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
Ein reduzierter Wildbestand vermindert ebenfalls die Gefahr der Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen. Derzeit ist insbesondere eine stärkere Bejagung des Schwarzwildes zur Verhinderung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erforderlich. Die Vorteile der Bejagungsschneisen kommen folglich vor allem den Landwirten selbst zugute.
Bejagungsschneisen können auf landwirtschaftlichen Flächen angelegt werden, ohne dass die Beihilfefähigkeit der Flächen für Direktzahlungen berührt wird. Aus Sicht des BMEL sind dabei insbesondere die nachfolgend dargestellten Möglichkeiten relevant:
Download: Bejagungsschneisen und Direktzahlungen
Aktuelle Regelungen: Stand Januar 2018