LJV hat nachgehakt: Ausnahmeregelung für Jägerinnen und Jäger im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hatte am 2. April 2020 eine Allgemeinverfügung mit dem Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen (Zweitwohnungen) erlassen. Der LJV hat daraufhin umgehend bei der Pressestelle des Landkreises nachgehakt, ob Jägerinnen und Jäger, die zur Jagdausübung in den Landkreis einreisen und ggf. in einer Jagdhütte übernachten, davon betroffen sind und eine dringende Klarstellung gefordert. Die Jagd insbesondere auf das Schwarzwild zur ASP- und Wildschadensprävention und der wichtige Auftrag der Jägerschaft dürfe nicht eingeschränkt werden. Nun hat der Landkreis eine kreisweite Ausnahmegenehmigung getroffen.

Quelle: Landkreis Waldeck-Frankenberg

Die Pressestelle des Landkreises Waldeck-Frankenberg teilte am 07.04.2020 per E-Mail mit:

“Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat auf der Basis seiner Allgemeinverfügung zum Verbot der Nutzung der Zweitwohnungen die kreisweit geltende Ausnahmeregelung getroffen, dass durch Jäger/ Berechtigte zur Jagdausübung die Nutzung von Jagdhütten bzw. Zweitwohnungen in Waldeck-Frankenberg gestattet ist, wenn beim Aufenthalt tatsächlich die Jagd im Vordergrund steht. Diese Zulassung ist auf die Dauer der Jagdausübung und auf den Personenkreis der die Jagd Ausübenden begrenzt.

Im Hinblick auf die potentielle Gefahr, die von der Afrikanischen Schweinepest ausgeht, und der derzeit von der Landwirtschaft aufgerufenen hohen Wildschadenbelastung ist es geboten, gerade die Jagd auf Schwarzwild eher noch zu intensivieren. Vor diesem Hintergrund ist die beschriebene Ausnahmeregelung getroffen worden.”

Der LJV dankt den Jägerinnen und Jägern aus der Region für diesen Hinweis und wird seine Mitglieder weiterhin aktuell rund um die Jagd in Hessen informieren. Haben Sie unseren Newsletter schon abonniert?

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