ASP: Teilweise Aufhebung von Sperrzone III und neue Hilfen für betroffene Schweinehalter

Landwirtschaftsminister Jung kann im Plenum weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen verkünden. Die Sperrzone III kann verkleinert werden. Um die finanziellen Folgen der ASP abzufedern, hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Schweinehalter beschlossen.

Foto: Paul Schneider/Hessische Staatskanzlei
Foto: Paul Schneider/Hessische Staatskanzlei

Landwirtschaftsminister Ingmar Jung hat den Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD im Hessischen Landtag zum Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest begrüßt und hob die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten hervor:

„Die Afrikanische Schweinepest ist eine riesige Herausforderung für alle – insbesondere die Landwirtschaft. Für die schweinehaltenden Betriebe ist sie existenzbedrohend. Dank der schnellen und koordinierten Maßnahmen konnten wir jetzt aber wichtige Erfolge erzielen.“

Verkleinerung der Sperrzone III zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat am Donnerstagabend weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Hessen verkündet: Die EU-Kommission hat diese Woche dem Antrag Hessens zugestimmt, die Sperrzone III schon Ende November in weiten Teilen aufzuheben. Dass dies nicht wie regulär erst nach einem Jahr erfolgt, zeugt von der erfolgreichen Seuchenbekämpfung.

„Für die betroffenen Schweinehalter bedeutet dies eine enorme Entlastung. Sie können ihre Schweine nun wieder vermarkten – wenn auch weiterhin unter anspruchsvollen, aber wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen. Diese Entscheidung zeigt, dass unsere ASP-Bekämpfungsmaßnahmen international anerkannt werden. Mein Dank gilt allen Beteiligten, deren schnelles und koordiniertes Handeln diesen Erfolg möglich gemacht haben“,

so der Minister.

Gezielte finanzielle Hilfen für betroffene Schweinehalter

Um die finanziellen Folgen der ASP abzufedern, hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Schweinehalter beschlossen:

1. Soforthilfe über die Hessische Tierseuchenkasse:

Schweinehalter in der Sperrzone III erhalten eine pauschale Förderung. Die Hilfe wird unkompliziert und ohne aufwändige Anträge ausgezahlt, basierend auf der Anzahl der Schweine, die zum Zeitpunkt der Sperrzonenausweisung gemeldet waren und gilt rückwirkend. „In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Hessischen Tierseuchenkasse gehen wir hier, wie schon bei der Übernahme von Transportkosten, einen pragmatischen Weg und verzichten auf unnötige Bürokratie“, erklärte der Minister. Die genauen Auszahlungsformalitäten werden noch abgestimmt.

2. Existenzsicherung für betroffene Schweinehalter:

In den Sperrzonen II und III plant Hessen zudem, Schweinehalter, deren Existenz durch die ASP bedroht ist, zusätzlich zu helfen. Die Umsetzung wird im ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Landwirtschaftsminister Jung erklärte: „Wir wollen den Schweinehaltern durch eine effiziente Hilfe ermöglichen, die Betriebe durch diese schwierige Zeit zu bringen und langfristig zu stabilisieren. Die Schweinehaltung soll auch in ASP-Gebieten gesichert fortbestehen. Unsere regionale Landwirtschaft muss erhalten bleiben.“

Drei Säulen der ASP-Bekämpfung

Der Minister betonte, dass die Erfolge auf einer klaren Strategie basieren, die auf drei wesentlichen Säulen ruht:

1. Abgrenzung des Ausbreitungsgebiets:

Über 150.000 Hektar wurden mithilfe von Kadaversuchhunden und Wärmebilddrohnen abgesucht, um das Infektionsgebiet genau zu bestimmen.

2. Absicherung durch Zäune:

Mit knapp 250 Kilometern Elektrozäunen und 70 Kilometern festen Zäunen wurden entscheidende Barrieren geschaffen, um die Verbreitung der ASP zu stoppen. Weitere 145 Kilometer Festzaun sollen in den nächsten Wochen errichtet werden.

3. Erfolgreiches Schwarzwildmanagement:

In enger Zusammenarbeit mit der ASP-Sachverständigengruppe und dem Landesjagdverband sowie mit Unterstützung der Jägerschaft wurde ein erfolgreiches Schwarzwildmanagementkonzept erarbeitet: Dort wo die Seuchenlage es verlangt, ruht die Jagd. Dort wo es möglich ist, wird der Wildschweinbestand lageangepasst reduziert. Der Einsatz von Saufängen ermöglicht beispielsweise eine tierschutzgerechte Entnahme ganzer Rotten ohne Versprengungsgefahr.

Gemeinsam für eine seuchenfreie Zukunft

Die hessischen Maßnahmen zielen nicht nur darauf ab, die heimische Landwirtschaft zu schützen, sondern auch die Ausbreitung der Seuche in andere Bundesländer zu verhindern. „Die Bekämpfung der ASP ist eine riesige Herausforderung. Nur mit der engen Zusammenarbeit von Land, Kreisen, Kommunen, Ehrenamt, Jägerschaft, Landwirtschaft und der Bevölkerung können wir diese Herausforderung meistern“, betonte der Minister. Er dankte auch für die umfassende Unterstützung durch die Hessische Staatskanzlei sowie durch Innen- und Finanzministerium des Landes. Zudem lobte er die Fachbehörden des Bundes, etwa das Friedrich-Löffler-Institut (FLI).

Appell an die Bevölkerung und Forderung an den Bund

Landwirtschaftsminister Jung bedankte sich ausdrücklich auch bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Geduld und Unterstützung bei den ASP-Maßnahmen. „Ohne das Verständnis der Bevölkerung wäre eine effektive Seuchenbekämpfung nicht möglich.“ Um die Aufmerksamkeit für das Thema weiter hochzuhalten, gibt es seit einigen Tagen eine großangelegte Öffentlichkeitskampagne und eine neue Webseite zur Aufklärung über die ASP.

Die Afrikanische Schweinepest wird Hessen noch eine ganze Weile beschäftigen und finanziell fordern. Daher drängte Ingmar Jung erneut auf eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes: „Die ASP kennt keine Grenzen – wir schützen mit unseren Maßnahmen auch andere Länder und Regionen. Der Bund muss sich nun endlich angemessen an den Kosten der Seuchenbekämpfung beteiligen.“ 

 

Quelle: HMLU Pressemeldung vom 21.11.2024 (https://landwirtschaft.hessen.de/presse/teilweise-aufhebung-von-sperrzone-iii-und-neue-hilfen-fuer-betroffene-schweinehalter)