Am Sonntag beginnt die Winterzeit und die Menschen können eine Stunde länger schlafen. Während es am Samstag um 7.00 Uhr morgens noch dunkel ist, beginnt nach der Zeitumstellung zur gleichen Uhrzeit bereits die Morgendämmerung. Die Zeit, in der Wildtiere aktiv werden: Reh, Wildschwein oder Hirsch orientieren sich allerdings am Tageslicht und kennen die Zeitumstellung nicht: Während sie am Vortrag die Fahrbahn noch gefahrenlos überqueren konnten, braust nach der Zeitumstellung plötzlich der Berufsverkehr über die Straße.
In den Morgenstunden ist es besonders gefährlich
Die Morgenstunden werden so zur Falle für Tier und Mensch. Zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens ist das Risiko für einen Zusammenstoß besonders hoch. Am Abend wird es eine Stunde früher dunkel. Die Dämmerungsphase beginnt bereits gegen 17.00 Uhr und fällt damit ebenfalls in die Rush-Hour.
Weitere Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmer im Herbst: Das wechselhafte Wetter mit Laub und Schmutz auf nassen Straßen. Autofahrer sollten deshalb besonders an unübersichtlichen Feld- und Waldrändern mit Wild rechnen und die Geschwindigkeit anpassen, rät der Landesjagdverband Hessen: Wer Tempo 80 statt 100 fährt, verkürzt den Bremsweg bereits um 25 Meter.
Richtig reagieren, wenn ein Tier am Straßenrand steht
Wenn ein Tier am Straßenrand steht, sollte der Fahrer kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind deutlich lichtempfindlicher als die des Menschen, das Fernlicht blendet und macht orientierungslos. Der Hupton hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten. Falls eine Kollision unvermeidbar ist, sollte der Autofahrer nicht riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver erhöht das Unfallrisiko, besonders wenn das Auto in den Gegenverkehr gerät oder die Fahrt am Baum endet.
Was tun nach einem Wildunfall?
Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen.
Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein“, erklärt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.
Im Interesse des Tierschutzes ist es nach einem Wildunfall Pflicht, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier suchen und erlösen kann. Die Polizei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus, die als Nachweis bei der Versicherung dient.
Service: Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?
- Geschwindigkeit entlang unübersichtlichen Wald- und Feldrändern reduzieren.
- Besonders gefährlich sind neue Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält.
- Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel.
- Tier am Straßenrand: Abblenden, Hupen, Bremsen.
- Ein Tier kommt selten allein. Autofahrer sollten stets mit Nachzüglern rechnen.
- Lässt sich ein Zusammenstoß nicht verhindern: Vollbremsung einleiten und das Lenkrad festhalten. Nicht ausweichen! Sonst endet die Fahrt schnell im Gegenverkehr oder an einem Baum.
Was ist nach einem Wildunfall zu tun?
- Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und Polizei unter 110 anrufen. Sind Personen verletzt muss der Notruf 112 gewählt werden.
- Aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen. Abstand halten zu lebenden Tieren.
- Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.
- Einem geflüchteten Tier nicht folgen. In der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen und die Unfallstelle markieren. Dies gelingt z. B. mit einem weißen Papiertaschentuch, das an einen Ast oder Busch, von der Straße aus gut sichtbar, befestigt wird. Auch ein Einmalhandschuh aus dem Verbandskasten kann z. B. über den nächstgelegenen Leitpfosten gestülpt werden, um den Unfallort zu markieren. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
- Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung von Jäger oder Polizei ausstellen lassen.