Schalldämpfer in Hessen können ab sofort für die Jagdausübung genehmigt werden

Nach der Veröffentlichung zur „Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung“ im Hessischen Staatsanzeiger vom 5. Juni 2017 können Schalldämpfer ab sofort und unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs beantragt werden.

Schalldämpfer für eine Jagdlangwaffe
Schalldämpfer auf einer Jagdlangwaffe.
Foto: Markus Stifter

Dies hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) auf dem Landesjägertag in Lorsch bereits angekündigt.

LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger hatte das hessische Innenministerium mehrfach persönlich aufgefordert, Genehmigungen für Schalldämpfer zu erteilen: „Es ist auch nicht gerechtfertigt, diese nur für Jagdpächter, Förster oder Berufsjäger zu genehmigen“.

Dr. Walter Arnold (CDU) bekräftigte auf dem Landesjägertag, dass Schalldämpfer für jede Jägerin und jeden Jäger – in begründeten Ausnahmefällen zwei oder mehrere – zum Beispiel bei unterschiedlichen Langwaffenkalibern erhältlich sein sollen.

Sollte es bei der Beantragung von zwei oder mehreren Schalldämpfern zu einer Ablehnung des Antrags kommen, setzen Sie sich bitte direkt mit der LJV Geschäftstelle in Verbindung.

Download:
Auszug aus dem Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 05.06.2017

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