SVLFG informiert: Beitragsstundung bei finanziellen Engpässen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) teilt mit: Das Coronavirus beeinträchtigt unser Leben. Weitere Infektionsfälle sind leider gewiss. Die Tatsache, dass viele unserer Lebensmittel in Deutschland hergestellt werden, beruhigt. Auch im grünen Bereich sind für viele Unternehmen aber finanzielle Engpässe zu erwarten.

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Quelle: SVLFG

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sieht die möglichen schwerwiegenden persönlichen und finanziellen Folgen für die von der Coronavirus-Pandemie Betroffenen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie Alters-, Kranken- und Pflegekasse fällige Beiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Unternehmer verbunden wäre. Befindet sich ein Unternehmen aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten, sind ab sofort folgende Zahlungserleichterungen möglich: 

  • Stundung auf schriftlichen Antrag im Einzelfall mit kurzer Begründung. Dabei werden die Anforderungen auf ein Minimum beschränkt. Auf die grundsätzlich erforderliche Verzinsung wird verzichtet.
  • Mahnungen und Vollstreckungen werden zunächst bis Ende Juni 2020 ausgesetzt.
  • Werden Beitragsfälligkeiten nicht eingehalten, fallen auch ohne Mahnung Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent pro Monat an. Auf diese Säumniszuschläge wird zunächst bis Ende Juni verzichtet.

Vor einer Stundung sind vorrangig Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zu nutzen, denn es muss bedacht werden, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der SVLFG auch von der Zahlung der Beiträge abhängig ist.

Die SVLFG wird die Zahlungserleichterungen im Einzelfall schnell und pragmatisch einräumen. Versicherte sollten sich bei finanziellen Engpässen so schnell wie möglich mit der SVLFG in Verbindung setzen (versicherung@svlfg.de). Abwarten und einfach nicht zahlen, ist die schlechteste Lösung. Gerne stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SVLFG auch für eine telefonische Beratung zur Verfügung. 

Download: PM Beitragsstundung bei finanziellen Engpässen

SVLFG ist für ihre Versicherten erreichbar

Um Besucher und Personal zu schützen, bittet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darum, ihre Geschäftsräume nicht persönlich oder nur nach vorheriger Terminabsprache aufzusuchen.

Auch auf postalische Zusendungen sollte wenn möglich verzichtet werden. Es wird stattdessen gebeten, vornehmlich die digitalen Zugangskanäle über das neu eingerichtete Versichertenportal oder über das Kontaktformular im Internet zu nutzen.

Die Erreichbarkeit per Telefon, E-Mail und Fax ist ebenfalls wie gewohnt gegeben. Alle Kontaktdaten stehen im Internet unter: www.svlfg.de/so-erreichen-sie-uns

Die SVLFG weist darauf hin, dass keine Leistungseinschränkungen befürchtet werden müssen, denn die Sachbearbeitung ist auch durch mobiles Arbeiten sichergestellt.

Laufend ergänzte Informationen zur Corona-Pandemie sind im Internet zu finden unter: www.svlfg.de/corona-info

Download: PM SVLFG ist für ihre Versicherten erreichbar