Schalldämpfer auf einer Jagdlangwaffe.
Foto: Markus Stifter

Bundesverwaltungsgericht verwehrt einem Jäger den Schalldämpfer

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verschärft die Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob Jäger Schalldämpfer besitzen dürfen. Der DJV kritisiert das Urteil und sieht jetzt den Gesetzgeber in der Pflicht.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen