Änderung des Hessischen Jagdgesetzes und Verbot von Totschlagfallen ab 15.07.2021 gültig

Der Hessische Landtag hat am 7. Juli 2021 die Verlängerung des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) bis 2024 beschlossen. Die Änderung sowie das Verbot von Totschlagfallen in Hessen wurde heute im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht und tritt am Tag nach Verkündung in Kraft (Donnerstag, 15.07.2021).

Der Hessische Landtag, Archivfoto: Markus Stifter

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 14. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen