Änderung des Hessischen Jagdgesetzes und Verbot von Totschlagfallen ab 15.07.2021 gültig

Der Hessische Landtag hat am 7. Juli 2021 die Verlängerung des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) bis 2024 beschlossen. Die Änderung sowie das Verbot von Totschlagfallen in Hessen wurde heute im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht und tritt am Tag nach Verkündung in Kraft (Donnerstag, 15.07.2021).

Der Hessische Landtag, Archivfoto: Markus Stifter