Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 30/2020 vom 05.06.2020 wird die „Verordnung über jagdliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Hessische ASP-Jagdverordnung-HASP JV)“ von Staatsministerin Priska Hinz vom 28.05.2020 verkündet. Der LJV wurde zu dieser Verordnung weder angehört, noch konnte er eine Stellungnahme zu den Einzelpositionen abgegeben.
Nachdem Anfang März 2020 eine Wölfin im Vogelsberg bestätigt werden konnte, ist nun eine zweite Wölfin im Umkreis des "Stölzinger Gebirges", wo die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Werra-Meißner aufeinandertreffen, sesshaft geworden. Dies bestätigte eine Genanalyse des HLNUG im Rahmen des hessischen Wolfsmonitorings. Hessen hat nun innerhalb weniger Wochen ein zweites Wolfsterritorium.
Haus- und heimische Wildtiere können das Coronavirus (SARS-CoV-2) nicht auf Menschen übertragen. Ebenso wenig kann der Mensch Tiere anstecken. Experten empfehlen trotzdem regelmäßiges Händewaschen.
Behörden melden weiteres infiziertes Wildschwein in Polen. DJV bittet darum, verdächtige Wildschweinkadaver nicht anzufassen und sofort die Behörden zu informieren. Über das Tierfund-Kataster werden Daten direkt weitergeleitet.
In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ - das ist FALSCH.
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