
HMUKLV lehnt vollständige Förderung für diesjährige Hasentaxation ab
Bereits Ende März 2020 hat der LJV die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der…


Bereits Ende März 2020 hat der LJV die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der…

Ministerpräsident Volker Bouffier hat gestern in einer Pressekonferenz ein Soforthilfeprogramm zur "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit" verkündet, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Das Förderprogramm gilt für Vereine, die durch die Corona-Maßnahmen in finanzielle Nöte geraten sind und finanzielle Belastungen des Vereins bzw. Verbands nicht mehr aus vorhandenen Eigenmitteln (Ansparungen, Rücklagen, Mitgliedsbeiträge) decken können.

Nachdem Anfang März 2020 eine Wölfin im Vogelsberg bestätigt werden konnte, ist nun eine zweite Wölfin im Umkreis des "Stölzinger Gebirges", wo die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Werra-Meißner aufeinandertreffen, sesshaft geworden. Dies bestätigte eine Genanalyse des HLNUG im Rahmen des hessischen Wolfsmonitorings. Hessen hat nun innerhalb weniger Wochen ein zweites Wolfsterritorium.

Nach der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs am 15. April 2020 wurden Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Epidemie verkündet. In den fortbestehenden Maßnahmen wird weiterhin der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (für den Publikumsverkehr geschlossen) aufgeführt, ebenso sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten. Der LJV hat diesbezüglich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nachgehakt, ob diese Regelung auch für die jagdlich genutzten Schießstände in Hessen weiter fortbesteht. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir zeitnah darüber informieren.

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hatte am 2. April 2020 eine Allgemeinverfügung mit dem Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen (Zweitwohnungen) erlassen. Der LJV hat daraufhin umgehend bei der Pressestelle des Landkreises nachgehakt, ob Jägerinnen und Jäger, die zur Jagdausübung in den Landkreis einreisen und ggf. in einer Jagdhütte übernachten, davon betroffen sind und eine dringende Klarstellung gefordert. Die Jagd insbesondere auf das Schwarzwild zur ASP- und Wildschadensprävention und der wichtige Auftrag der Jägerschaft dürfe nicht eingeschränkt werden. Nun hat der Landkreis eine kreisweite Ausnahmegenehmigung getroffen.

Soeben wurde dem LJV ein Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesinnenministeriums bekannt. Demnach sieht die Bundesregierung im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sowie der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. LJV und DJV hatten am 19. März 2020 die Bundes- und Länderministerien mit Eilbriefen aufgefordert, entsprechende Ausnahmeregelungen für Jägerinnen und Jäger im Falle möglicher Ausgangsssperren zu treffen.

Der LJV hat bereits Ende März 2020 die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der…

Sollten Sie als Jagdausübungsberechtige ein Schreiben erhalten, in dem auf die Bedrohung des Waldes durch den Klimawandel hingewiesen und zur Unterstützung der Wiederbewaldung durch einen konsequent frühen Beginn der Jagdzeit im April aufgerufen wird, können Sie wie folgt argumentieren:

Am 4. April 2020 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 16/2020) verkündet. Darin werden die Jagdzeiten auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild auf den April vorverlegt.
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