
Coronavirus: Jagdhund und Reh sind kein Risiko
Haus- und heimische Wildtiere können das Coronavirus (SARS-CoV-2) nicht auf Menschen übertragen. Ebenso wenig kann der Mensch Tiere anstecken. Experten empfehlen trotzdem regelmäßiges Händewaschen.


Haus- und heimische Wildtiere können das Coronavirus (SARS-CoV-2) nicht auf Menschen übertragen. Ebenso wenig kann der Mensch Tiere anstecken. Experten empfehlen trotzdem regelmäßiges Händewaschen.

Behörden melden weiteres infiziertes Wildschwein in Polen. DJV bittet darum, verdächtige Wildschweinkadaver nicht anzufassen und sofort die Behörden zu informieren. Über das Tierfund-Kataster werden Daten direkt weitergeleitet.

In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ - das ist FALSCH.

Nachdem im Jahr 2002 die erste Graugans im Naturschutzgebiet Freudenthal und bereits im Jahr 2003 die erste Nilgans im Werra-Meißner am Meinhardsee in Grebendorf gebrütet hatten, sind die Zahlen der brütenden Tiere aber vor allem der überwinternden Grau- und Nilgänse im Werratal stark angestiegen. In den Wintermonaten können es bis zu 1.100 Grau- und Nilgänse sein. Schon vor rund zehn Jahren gab es erste Berichte über Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen.

Layout ist jetzt benutzerfreundlicher. Nutzer können Tierfunde einfacher verwalten und anschauen. Meldungen können bis zu drei Monate bearbeitet werden.

Vorsorgemaßnahmen gegen die näher rückende Afrikanische Schweinepest

Der LJV hat im Rahmen der Verbändebeteiligung als Mitglied des Steuerungskreises "Biosphärenregion" die Machbarkeitsstudie begleitet. Der LJV ist der Auffassung, dass eine Machbarkeit nicht gegeben ist, wenn die Ausübung der Jagd in den Kern- und Pflegezonen auf ein Wildtier- oder sogar nur ein reines Schalenwildmanagement reduziert wird. Eine sachliche Begründung unserer Einschätzung finden Sie in unserer Stellungnahme.

Nachdem mehrere Untersuchungen, insbesondere die Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), veröffentlicht im Oktober 2018, keine unfallvermeidende Wirkung von Reflektoren nachweisen konnte, einigten sich das hessische Verkehrsministerium, Hessen Mobil sowie der Landesjagdverband Hessen auf eine Übergangsfrist zur Genehmigung und Anbringung von „Restbeständen“.

Am 13. Februar trafen sich die beiden LJV-Wolfsberater Dr. Wolfgang Fröhlich und Dieter Sellemann mit Rolf Becker, Dr. Nadine Stöveken und Pressesprecher Markus Stifter im Wildpark Knüll, um über die aktuelle Situation des Wolfs in Hessen und ein bessere Außenwahrnehmung zu diskutieren.
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