Krofdorfer Forst:
Rotwildhegegemeinschaft stellt Lebensraumgutachen vor

Nach mehr als drei Jahren und weit über 2.000 Stunden intensiver Arbeit stelle die Rotwildhegegemeinschaft „Krofdorfer Forst“ am 10. Dezember 2020 ein umfangreiches Lebensraumgutachten mit Bewirtschaftungskonzept im Rahmen einer Online-Konferenz vor.

Änderung der Richtlinie für die Hege und die Bejagung des Schalenwildes in Hessen 2019
Foto: Rolfes/DJV

Neben der Untersuchung des Habitats sind Erkenntnisse zur genetischen Verarmung des Rotwildes sowie zur Futtermittelkapazität in das umfangreiche Werk eingeflossen. Die Akteure unter der Leitung von Dr. Volker Krauhausen haben konkrete Empfehlungen und Maßnahmen für die Teilbereiche Forst- und Landwirtschaft, Erholung, Jagdausübung und Jagdrecht sowie die Öffentlichkeitsarbeit formuliert, die es nun umzusetzen gilt. 

Gemeinsam mit den Stimmen der Jagdrechtsinhaber und der Jagdausübungsberechtigten wurde auf der Jahreshauptversammlung der Rotwildhegegemeinschaft im Jahr 2017 einstimmig beschlossen, dem gesetzlichen Auftrag zur Erstellung eines Lebensraumgutachtens nachzukommen. Grundlage dafür sind die §§ 35 der Hessischen Jagdverordnung zu Bildung von Hegegemeinschaften, § 26 a des Hessischen Jagdgesetzes zur Aufstellung von Grundsätzen zur Hege und Bejagung des Wildes sowie § 30 Abs. 5 des Hessischen Jagdgesetzes zur Erarbeitung eines Fütterungskonzeptes für amtlich festgestellte Notzeiten.

Verbesserung der Lebensraumsituation als Hauptziel

Ziel war es, die Lebensraumsituation des Rotwildes zu verbessern und die dafür notwendigen Maßnahmen zu eruieren. Die vorhandenen Hochwildreviere sollten als solche erhalten bleiben, auch um die Pachteinnahmen zu sichern. Nachdem die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen hatte, wurde zunächst ein Grundkonzept erstellt, andere Lebensraumgutachten gesichtet sowie ein Kostenrahmen festgelegt. Ein Förderantrag wurde abgelehnt, so dass die Kosten die Hegegemeinschaft sowie die Jagdrechtsinhaber zu tragen hatten.

Mit Prof. Dr. Dr. habil. Sven Herzog, Leiter des Lehrstuhles für Wildbiologie der Technischen Universität Dresden, konnte ein international anerkannter Rotwild-Experte gewonnen werden. In einem ersten Schritt wurden die Reviere in der Hegegemeinschaft begangen, kartografiert und durch umfangreiche Fragebögen die Besonderheiten der Reviere erfasst.

Mit den Erkenntnissen aus dem Gutachten „Sicherung der genetischen Vielfalt beim hessischen Rotwild als Beitrag zur Biodiversität“ von Prof. Dr. Dr. habil. Gerald Reiner von der Justus-Liebig-Universität Gießen, konnte zudem belegt werden, dass es sich bei dem vorhandenen Rotwild im Krofdorfer Forst nahezu um eine Inselpopulation handelt. Bis auf wenige Wechselbewegungen mit den Rotwildgebieten Lahn-Bergland und Dill-Bergland im Norden und Westen zerschneiden die Autobahnen A5 und A45 den Lebensraum unseres größten heimischen Säugetiers. Ein für die genetische Vielfalt wichtiger Wechsel in den Taunus ist komplett blockiert. Deshalb sollen laut Vorschlag der Hegegemeinschaft insbesondere die jungen wandernden Hirsche bis zum 4. Kopf, die sich zwischen den Rotwildgebieten bewegen, geschont bzw. der Abschuss reduziert werden. Speziell festgelegte „Wanderkorridore“ könnten Bewegungsräume ausweisen, in denen die Tiere nicht bejagt werden und somit frei in das Lahn- oder Dill-Bergland wechseln können.

Um die Futtermittelkapazität im Gebiet der Hegegemeinschaft ermitteln zu können, wurde zusätzlich im Fachbereich der Universität Göttingen unter der Führung von Prof. Herzog eine Bachelorarbeit unter dem Titel „Einschätzung der Lebensraumkapazität für Wiederkäuer durch Ermittlung der Biomasse auf Basis einer wildökologischen Lebensraumbewertung am Beispiel der Rotwildhegegemeinschaft Krofdorfer Forst“ erstellt.

Einen Auszug des Lebensraumgutachtens mit den konkreten Maßnahmen und Empfehlungen können Sie auf folgender Seite herunterladen:

www.rotwild-krofdorf.de

Auf der Startseite finden Sie eine Verlinkung zum Lebensraumgutachten (Auszug) sowie zu den Videovorstellungen von Prof. Herzog und Prof. Reiner.

Das vollständige Gutachten können Sie als gedrucktes Exemplar für € 15,- bei den nachfolgenden Stellen erwerben bzw. anfordern:

  • Forstamt Wettenberg, Burgstr. 7, 35435 Wettenberg, Telefon: 0641-46010 (Frau Tisberger)
  • Waffen Geller, Rodheimer Str. 97, 35452 Heuchelheim
  • Sigfried Wolf, Kattenbachstr. 71, 35435 Krofdorf, Telefon: 0641-81348
  • Andreas Stunz, Frankenbacher Str. 14, 35644 Hohenahr-Erda

Videovorstellung Prof. Dr. Dr. habil. Sven Herzog

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Videovorstellung Prof. Dr. Dr. habil. Gerald Reiner

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