Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) fördert die Schulungskosten mit bis zu 500 Euro, wie der Referatsleiter der Abteilung V 4 „Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste“, Dr. Thomas Fröhlich, kürzlich mitteilte. Barbara Schäfer aus Frielendorf im Schwalm-Eder-Kreis hat ein Schulungskonzept vorgelegt und einen entsprechenden Antrag beim HMUKLV gestellt, welchem nun entsprochen wurde. Weitere Ausbildungsstätten könnten folgen.
„Ein ausgeprägter Spieltrieb und ein guter Grundgehorsam sind wichtige Grundvoraussetzungen für die Ausbildung. Welcher Rasse der Hund angehört, spielt keine Rolle“,
sagt Barbara Schäfer.
Körperliche Eignung und Flexibilität der Hundeführer erforderlich
Hund und Führer sollten ebenfalls über die körperliche Eignung verfügen, auch mehrere Stunden teilweise im Unterholz unterwegs sein zu können. Eine gewisse Flexibilität beruflich wie auch privat ist ebenso wichtig, um bei den oft kurzfristig anberaumten Sucheinsätzen auch in angrenzenden Bundesländern unterstützen zu können. „In der Regel zahlen die Bundesländer eine Aufwandsentschädigung und mögliche Fahrt- und Übernachtungskosten für die Hundeführer“, so Schäfer weiter. Wann es auch in Hessen zu Sucheinsätzen kommen könnte, ist ungewiss. Einen bestätigten ASP-Fall hat es in Hessen glücklicherweise noch nicht gegeben.
Gute Nasenarbeit, Finderwille und sichere Abrufbarkeit
Die Hunde, die Wildschweinkadaver verlässlich anzeigen sollen, müssen eine gute Nasenarbeit vorweisen und einen ausgeprägten Finderwillen haben. Bei der Suche müssen sie sich vom Führer lösen, jedoch auf einer Distanz von 30 bis 40 Meter (wie beim Buschieren) um den Führer arbeiten. Am lebenden Wild müssen die Hunde sicher abrufbar sein und sich durch ein für den Hundeführer sichtbares Verweisen auszeichnen.
Feste Rituale und eindeutiges Suchkommando vor Beginn der Arbeit
Die Ausbildung sowie jeder Einsatz beginnen mit einem bestimmten Ritual (Anlegen einer speziellen Warnweste, GPS, usw.), welches die Sucharbeit einleitet. Darauf soll ein spezielles Suchkommando folgen, das sich deutlich von dem der Stöberarbeit oder der Nachsuche unterscheidet. Danach wird trainiert nach spezifischen Gerüchen zu suchen und z. B. Behältnisse wie Dosen oder Boxen zu verweisen, die z. B. ein Stück Schwarte oder Knochen enthalten (alle verwendeten Teile des Schwarzwildes müssen zuvor auf das Aujeszky-Virus untersucht werden). Hat der Hund diesen speziellen Geruch erfolgreich verwiesen, erfolgt ein ausführliches Lob als positive Verstärkung. Die direkte Abrufbarkeit muss ebenfalls trainiert werden. Paralleles Arbeiten mit mehreren Hunden in einzelnen Suchfeldern, die ca. 40 Meter voneinander entfernt sind, sollte ebenfalls trainiert werden. Die Arbeit muss in unterschiedlichem Gelände und bei allen Witterungsverhältnissen trainiert werden. Ebenso muss der Hund daran gewöhnt werden, nach dem Einsatz desinfiziert zu werden.
Hundeführer sollte Jäger sein
Neben der körperlichen Fitness und einem guten Orientierungssinn sollte der Hundeführer mit GPS-Geräten und Kartenmaterial vertraut sein. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass lebendes seuchenverdächtiges Schwarzwild angetroffen wird, sollte der Hundeführer eine Waffe mit sich führen, also Jäger sein. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass die Hundeführer im Seuchenfall beruflich freigestellt werden können.
Ausbildungsdauer und Zertifizierung
Die Ausbildung dauert bei 3-4 Terminen pro Woche rund drei Monate. Nach der Ausbildung erfolgt eine Zertifizierung durch den Amtsveterinär des Schwalm-Eder-Kreises, Dr. Heil und dem Landesjagdverband Hessen.
Die im Bereich der Ausbildung bei Barbara Schäfer notwendigen Schutzwesten für den vierbeinigen Teilnehmer hat dankenswerterweise die Firma Hundenavi zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf können die Westen auch bei dieser Firma mietweise geordert werden (Info unter www.hunde-navi.de, Herr Köhne).
Feststellung der Eignung
Zur Feststellung der Eignung wird ein standardisiertes Testverfahren eingesetzt. Der Hund soll dabei zwei Suchlagen absolvieren. Es soll eine definierte Flächengröße von ca. 0,5-1 Hektar unter einer vorgegebenen Maximalsuchzeit abgesucht werden. Es sind 1-3 Suchgegenstände (bestehend aus Schwarzwildschwarten, Häuptern oder ganzen Stücken) in unterschiedlichen Verwesungsstadien auszulegen. Die Ablagestellen werden mittels GPS markiert. Hat der Hund gefunden, hat der Hundeführer dies anzuzeigen. Ebenso soll der Hundeführer mitteilen, wenn die ihm zugewiesene Fläche vollständig abgesucht wurde. Der Eignungstest ist somit beendet oder endet spätestens mit Ablauf der vorgegebenen Zeit. Bewertet werden sowohl die Leistung des Hundes als auch des Hundeführers. Im Ergebnis erhalten die Hundeführer die Benotung „einsatzfähig“ oder „nicht einsatzfähig“. Eine zweimalige Wiederholung des Tests soll möglich sein.
Download Antragsformular und Kontaktdaten
Den Förderantrag können Sie auf der LJV-Homepage herunterladen: Download Antrag zur Förderung der Schulungsgebühren
Für Fragen und Anmeldungen zur Ausbildung steht Barbara Schäfer gerne unter 0171-580 2865 oder per E-Mail an Schaefer.Barbara@gmx.net zur Verfügung.
Weitere vom HMUKLV anerkannte Ausbilder oder Ausbildungsstätten können sich gerne beim LJV Hessen melden. Diese werden auf der Internetseite www.ljv-hessen.de veröffentlicht.
Fragen sowohl von Hundeführern als auch von Ausbildern beantwortet die Veterinärmedizinische Abteilung des HMUKLV (Referat V 4, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden). Diese ist unter der E-Mailadresse: vetabt@umwelt.hessen.de erreichbar.
Wir danken der Abteilung V 4 des HMUKLV für die gute Zusammenarbeit.
1 Gedanke zu „Ausbildung von Kadaversuchhunden in Hessen beginnt und wird mit bis zu 500 Euro gefördert“
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