Jagdgebrauchshunde

„Man sieht selten einen guten Führer mit einem schlechten Hund, aber sehr oft einen schlechten Führer mit einem gut veranlagten Hund“ Dr. Carl Tabel in seinem Buch „Gebrauchshund-Jährling“, 1996.

In dieser Aussage sieht der Landesjagdverband Hessen e.V. (LJV-Hessen) seine Aufgabe das Jagdgebrauchshundwesen zu fördern, denn nur leistungsstarke und geprüfte Jagdgebrauchshunde sind der Garant für eine tierschutzgerechte Jagdausübung.

Der Gesetzgeber schreibt im § 28 des Hessischen Jagdgesetzes vor, dass bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche brauchbare Jagdhunde zu verwenden sind. Brauchbar ist ein Jagdhund, wenn er mindestens die Brauchbarkeitsvoraussetzungen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung in Hessen erfolgreich absolviert hat. Dieser Nachweis kann auch durch andere Prüfungen, z. B. durch Zucht- und Leistungsprüfungen des Jagdgebrauchshundverbandes oder eines Zuchtvereins, erfolgen. Die anderen Prüfungen müssen mindestens den Anforderungen der Brauchbarkeitsprüfung Hessen entsprechen. Eine Anerkennung der Vergleichbarkeit erfolgt durch den LJV-Hessen.

Um dieses Ziel, den brauchbaren Jagdhund zu erhalten, bietet der LJV-Hessen in Zusammenarbeit mit der Jagdkynogischen Arbeitsgemeinschaft Hessen und den angeschlossenen Jagdvereinen Abrichte- und Führerlehrgänge an. In diesen Lehrgängen werden die Führer und Hunde auf die Prüfungen vorbereitet.

Zum Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des JGHV .