Liebe Jägerinnen und Jäger,
das hessische Umweltministerium will die geltende Jagdverordnung evaluieren. Dazu hat es interessierte Verbände und somit auch uns um eine Stellungnahme gebeten. Wir haben daraufhin die Jägerinnen und Jäger in Hessen aufgefordert, uns ihre Anmerkungen zu senden, die wir in unsere umfangreiche Stellungnahme einarbeiten werden. Es handelt sich zunächst nur um eine Abfrage zur Evaluierung, noch nicht um eine Stellungnahme zu einem konkreten Entwurf des Umweltministeriums. Dies wird im Laufe des Jahres geschehen, weil die geltende Jagdverordnung am 31. Dezember 2022 ihre Geltung verliert. Bis dahin muss entschieden werden, ob und wie sie verlängert oder ersetzt wird. Es empfiehlt sich daher schon heute, dass Sie die Landtagsabgeordneten Ihres Wohnortes auf das Thema ansprechen und darauf hinweisen, dass wegen Nichtbeachtung der Belange der Jägerschaft der Landesjagdverband Hessen im Jahr 2015 zu einer Demonstration der Jägerinnen und Jäger in Wiesbaden aufgerufen hat und schlussendlich der hessische Staatsgerichtshof die damals durchgeboxte Jagdverordnung in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat.
Die Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet ist zur Zeit in aller Munde, insbesondere im Zusammenhang mit dem Dienst „Telegram“. Auch die Jägerinnen und Jäger sind eine von Hass und Hetze betroffene Personengruppe. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat stellvertretend für alle Jäger in Deutschland Strafanzeige gegen einen selbsternannten Tierrechtler und radikalen Jagdgegner aus Hessen gestellt. Auf seiner Facebook-Seite soll er Jägerinnen und Jäger unter anderem mit Psychopathen und Kinderschändern verglichen haben.
Der DJV ermutigt Jägerinnen und Jäger, sich gegen Hasskriminalität konsequent zur Wehr zu setzen. Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen hierfür verbessert. In einem konkreten Verdachtsfall sollten Betroffene sofort einen Screenshot der Beleidigung machen und den Nachrichtenverlauf sichern. Hilfreich für die Behörden sind zudem persönliche Daten des Verfassers von Hassrede. Dazu gehören beispielsweise das Profil im sozialen Netzwerk oder andere Daten aus dem Internet. Die Informationen müssen innerhalb von drei Monaten bei der Staatsanwaltschaft des eigenen Wohnorts vorliegen. Seit Kurzem kann auch ein “Daumen hoch” strafbar sein – nämlich dann, wenn damit eine strafbare Äußerung eines Dritten öffentlich gutgeheißen wird. Durch das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Gesetzen beschlossen, mit denen er diesem Phänomen endlich Herr werden will. Wer etwa ankündigt, Autos und jagdliche Einrichtungen von „Tiermördern“ zu zerstören, kann künftig unter dem erweiterten § 241 des Strafgesetzbuchs (StGB) wegen Bedrohung verfolgt werden. Mit einem neuen §126a StGB ist jetzt auch das „gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten“ unter Strafe gestellt. Damit soll die Verbreitung von „Feindeslisten“ bestraft werden. Wenn etwa jemand Adressdaten von Jägerinnen und Jägern, Termine oder Standorte von Reviereinrichtungen sammelt und im Internet veröffentlicht, um „diese Tiermörder“ einzuschüchtern und so vielleicht gewaltbereite „Aktivisten“ zu Straftaten motiviert, kann nun schon wegen der Zusammenstellung und Verbreitung solcher Datensammlungen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.
Die Billigung von Straftaten eines anderen kann eine Straftat sein. Wer mit “Daumen hoch” eine strafbare Äußerung öffentlich gutheißt, kann sich unter Geltung des neu gefassten § 241 StGB jetzt sogar selbst bei erfundenen Bedrohungen strafbar machen. Die zustimmende Weiterverbreitung ist eine öffentliche “Billigung” gemäß des neu gefassten § 140 StGB.
Der Gesetzgeber verpflichtet durch das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Plattformen ab einer gewissen Größe, einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand zu betreiben, um rechtswidrige, besonders strafbare Äußerungen möglichst schnell zu unterbinden und sogar bloße Verdachtsfälle umgehend an eine zentrale Stelle beim Bundeskriminalamt zu melden.
Wer von Hass und Hetze betroffen ist, sollte in jedem Fall die vorhandenen Meldesysteme der Plattformbetreiber oder die Angebote von Meldestellen nutzen. Darüber hinaus sollten auch Polizei oder Staatsanwaltschaft informiert werden. Manchmal kann aber auch nur ein eigener Anwalt helfen. Wichtig in allen Fällen: Beweise sichern! Am besten als PDF-Dateien, bei denen der konkrete Link zum Inhalt, Datum und Uhrzeit sichtbar sind. Zeugen hinzuziehen und professionelle Hilfe holen! Manche Rechtsschutzversicherungen bieten inzwischen sogar Policen für Cybermobbing und Internet-Rechtsschutz an, die hilfreich sein können.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Startseite des Landesjagdverbandes Hessen (http://ljv-hessen.de/hassrede-ist-strafbar/). Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich auch an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes wenden.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen Gesundheit und Waidmannsheil!
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes