Liebe Jägerinnen und Jäger,
der Deutsche Jagdverband in Berlin hat am 14. Juni eine Presseerklärung zu den Aktivitäten der Ampel-Regierung unter der Überschrift „Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium treiben den Ausbau erneuerbarer Energien voran – vorbei an Verbänden des ländlichen Raumes und Naturschutzverbänden. DJV-Präsident Böhning bezeichnet das Vorgehen der Ampel als inakzeptabel. DJV begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, plädiert aber in Landschaftsschutzgebieten und im Wald für einen Ausbau der Windenergie mit Augenmaß“ herausgegeben: „Das Bundesumweltministerium hat im Rahmen des Verbändeanhörungsverfahrens dem Deutschen Jagdverband (DJV), einer anerkannten Naturschutzvereinigung nach § 63 des BNatSchG, den Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vorenthalten. In erster Linie sind jedoch Wildtiere betroffen, die dem Jagdrecht unterliegen. Andere Naturschutzverbände hatten immerhin einen Arbeitstag, um eine Stellungnahme abzugeben. Auch zum zeitgleich durch das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten „Wind-an-Land“-Gesetz ist der DJV nicht kontaktiert worden. DJV-Präsident Dr. Volker Böhning kritisierte die unterbliebene Anhörung und bezeichnete sie als inakzeptabel und undemokratisch. Da die geplanten Änderungen gravierend sind und auf Kosten von Wildtieren gehen, hat der DJV eine Verlängerung der Stellungnahmefrist bis 24. Juni 2022 erbeten. Das BNatSchG zielt auf einen beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land ab. So sollen zukünftig Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Windenergieanlagen (WEA) einbezogen werden, auch wenn die jetzige Schutzgebietsverordnung dies verbietet. Der Abstand von WEA zu Brutplätzen soll teilweise drastisch verringert werden – entgegen wissenschaftlich anerkannter Empfehlungen (Helgoländer Papier). Nach der Änderung sollen nur 15 Arten in die Prüfung einbezogen werden, 12 davon unterliegen dem Jagdrecht. Allerdings gibt es eine Vielzahl weiterer Arten, die als gefährdet eingestuft sind. Der Schwarzstorch etwa ist gar nicht berücksichtigt. Zudem wird die Gefährdung von Zugvögeln außen vorgelassen. Teile des vorgelegten Gesetzentwurfs sind nach Ansicht des DJV nicht mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar. Das Thema „Windenergie im Wald“ wird explizit nicht erwähnt. Der DJV setzt sich in seinem Positionspapier für einen möglichst restriktiven Ausbau der Windenergie im Wald ein.“
Es gibt aber auch kleine Fortschritte über die man sich immer freuen sollte. Die Bemühungen des Landesjagdverbandes Hessen im Tierschutzbeirat haben „Früchte“ getragen. Das Tierfund-Kataster hat auf unseren Vorschlag hin, Eingang in die Wildunfall-Broschüre des HMUKLV gefunden. Die Broschüre wird in den kommenden Wochen an Behörden wie Forstämter, Zulassungsstellen und Veterinärämter verteilt und dort ausgelegt. Dadurch wird auch das Tierfundkataster eine größere Aufmerksamkeit erhalten und hoffentlich auch die Beteiligung erhöhen. So konnten wir aus hessischer Sicht den Initiatoren und dem DJV helfen, dieses Projekt nach vorne zu bringen.
Erfreulich ist auch, dass das Kooperationsprojekt „Wildunfallzeichen“ (WUZ) auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg ausgeweitet wird. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, das Polizeipräsidium Südhessen und der Landesjagdverband Hessen haben nun das gemeinsame Projektgebiet für den Einsatz des Wildunfallzeichens (WUZ) auf den gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg ausgeweitet. Die rund 20 Zentimeter langen Stäbe, die mit farbiger und reflektierender Folie ausgestattet und so aus der Ferne gut sichtbar sind, helfen nun dabei, verletzte Tiere schneller auffinden zu können – ein großer Fortschritt für den Tierschutz. Hinz kommt: Über die kostenlose App „hessenWARN“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport werden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Wildwechseln gewarnt. Während der Fahrt ertönt aus dem Smartphone ein Signalton sowie ein Sprachhinweis, sobald sich das Fahrzeug einem Wildunfallschwerpunkt nähert. Sollte es zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier gekommen sein, lässt sich über die App ganz einfach ein Notruf mit Positionsübermittlung absetzen.
„Bunte Biomasse – Ressource für Artenschutz und Landwirtschaft“ ist ein Kooperationsprojekt der Veolia Stiftung, der Deutschen Wildtierstiftung und des Deutschen Jagdverbandes. Das Projekt dient der Förderung von Wildpflanzenkulturen als Alternative zum Anbau von Mais. Der Landesjagdverband Hessen unterstützt das Projekt als lokaler Kofinanzierer und übernimmt für die hessischen Projektteilnehmer die Hälfte des gezahlten Ausgleichs für den Deckungsbeitragsverlust. Am Samstag, dem 09. Juli 2022, lädt der Landesjagdverband Hessen gemeinsam mit den am Projekt beteiligten Landwirten alle Interessierten ein, die Projektflächen im Rahmen einer Exkursion zu besichtigen und sich über den Anbau und die Verwertung von mehrjährigen Blühpflanzen als Alternative zu Mais zu informieren. Am Vormittag besichtigen wir Flächen und eine Biogasanlage in 35104 Lichtenfels Fürstenberg, am Nachmittag möchten wir Ihnen eine Projektfläche in Mehlen bei 34549 Edertal vorstellen. Sollten Sie noch kurzfristig Interesse an einer Teilnahme der Exkursion haben, setzen Sie sich bitte mit uns per Telefon (06032/9361-0) oder per E-Mail (info@ljv-hessen.de) in Verbindung.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen zur bevorstehenden Blattjagd guten Anblick und Waidmannsheil bei bester Gesundheit.
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes