Liebe Jägerinnen und Jäger,
der Landesjagdverband Hessen hatte zum äußerst umstrittenen Entwurf der Hessischen Jagdverordnung seine Mitgliedsvereine zur Lagebesprechung am 7. September 2022 um 18.00 Uhr nach Buseck eingeladen. Es wurde konstruktiv diskutiert und das weitere Vorgehen sachlich erörtert. Liebe Jägerinnen und Jäger, wichtig ist es, dass Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, damit sie unmittelbar über bevorstehende Aktionen informiert sind. Falls Sie es noch nicht getan haben, melden Sie sich unter https://ljv-hessen.de/newsletter/ kostenlos an.
Mit welchen hanebüchenen Aussagen die dem Umweltministerium nahestehenden sogenannten Naturschützer agieren zeigt eine Pressemeldung des NABU, die er unter der Überschrift “Keine Jagd auf Rote-Liste-Arten – Naturschutzverbände begrüßen die ganzjährige Schonzeit für Rebhuhn und Feldhase” verbreitet hat. Der Landesjagdverband Hessen hat darauf prompt mit einem Kommentar reagiert und eine entsprechend fachlich fundierte Richtigstellung über unseren Medienverteiler versendet:
Die Ergebnisse des Feldhasenmonitorings der hessischen Hegegemeinschaften, die vom Arbeitskreis Wildbiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen wissenschaftlich begleitet wurden und stabile und nachhaltige bejagbare Feldhasenbestände belegen, werden trotz besseren Wissens völlig ignoriert. Besonders verwunderlich ist auch, dass sich Vertreter des BUND und der HGON erst im November 2021 in der „Expertenrunde zur Diskussion zur Bewertung der jagdbaren Arten im Rahmen der Überarbeitung der Roten Liste der Säugetiere Hessens“ in einer Online-Veranstaltung des Instituts für Tierökologie und Naturbildung dem Vorschlag, den Feldhasen in der Roten Liste von Gefährdungsgrad 3 auf die Vorwarnliste (nicht im Bestand gefährdet) herunterzustufen, einstimmig angeschlossen haben. Nun sprechen sie sich wohl aus politischem Kalkül heraus gegen die Bejagung des Feldhasen unter Bezugnahme auf die gleiche Rote Liste aus.
Die Ergebnisse des Feldhasenmonitorings der hessischen Hegegemeinschaften, die vom Arbeitskreis Wildbiologie (Justus-Liebig-Universität Gießen) wissenschaftlich begleitet worden sind, zeigen ganz eindeutig, dass der Feldhase in seinen natürlichen Verbreitungsschwerpunkten in Hessen in guten Besätzen vorkommt und im Rahmen des jährlichen Zuwachse nachhaltig bejagt werden kann. Außerdem wäre es hier auch angemessen anzuerkennen, dass die wissenschaftlich begleiteten Zählungen auch nachgewiesen haben, dass die Bejagung des Feldhasen als nachhaltige Nutzung von Wildbeständen sehr schonend erfolgt. So haben die hessischen Jägerinnen und Jäger nicht einmal 10% der Feldhasen erlegt, die sie nach den Empfehlungen der Obersten Jagdbehörde im Rahmen des Zuwachses hätten erlegen können.
Eine Bejagung des Rebhuhns ist in Hessen seit 2020 wieder erlaubt, wenn die Besatzdichten und der Zuwachs bestimmte Schwellenwerte erreichen und somit ein ausreichender Besatz vorliegt. Die Schwellenwerte für die Bejagung sind dabei so hoch angelegt, dass nur Reviere, die eine sehr intensive Hege (Verbesserung des Lebensraums, Raubwildbejagung und Fütterung) betreiben diese Werte überhaupt erreichen können. Es ist zudem vorgegeben, dass eine Bejagung nur zulässig ist, wenn auch in der Nachbarschaft des Reviers ein stabiler Besatz vorhanden ist. Dies sichert nicht nur den Besatz auf einer größeren Fläche, sondern hat auch zufolge, dass Reviere die vorher nicht ganz so intensive Hegebemühungen umgesetzt haben sich mehr einbringen. Das Rebhuhn ist wie der Feldhase eine Leitart der Agrarlandschaften, das bedeutet, dass Hegemaßnahmen für diese beiden Arten auch allen anderen Feldarten zugutekommen und die überwiegend privat finanzierten Leistungen der Jägerinnen und Jäger damit direkt dem Natur- und Artenschutz im Offenland dienen.
Die Bejagungsmöglichkeit als Anreiz für die Umsetzung von zeit- und kostenintensiven Hegemaßnahmen hat sich mehr als bewährt und entspricht auch der europäischen Vogelschutzrichtlinie, die eine solche Ausnahme bei der Bejagungsregelung ausdrücklich vorsieht. Eine ganzjährige Schonzeit würde keine positive Auswirkung auf die Populationsentwicklung haben, im Gegenteil, durch den fehlenden Anreiz und die Enttäuschung über nicht eingehaltene Zusagen des hessischen Umweltministeriums würden viele Jäger und Jägerinnen ihr Engagement in Frage stellen. Dass die Jägerinnen und Jäger mit der Möglichkeit der Bejagung sehr verantwortungsvoll umgehen, sieht man daran, dass nach den Empfehlungen der Obersten Jagdbehörde in der erwähnten Hegegemeinschaft sogar mehr als hundert Rebhühner hätten entnommen werden dürfen.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin guten Anblick und Waidmannsheil in der Brunftzeit.
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes