Seit 1. Januar 2023 gilt europaweit ein Grenzwert für per- und polyflourierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln. Für Schlachtnebenprodukte liegt er bei 50 Mikrogramm pro Kilogramm. Das Inverkehrbringen von Innereien, die den Grenzwert überschreiten, ist untersagt. Einzelstudien weisen darauf hin, dass sich PFAS in Wildschweinleber anreichern. Die Datengrundlage ist allerdings bisher unzureichend und die Handlungsempfehlungen des Bundesumweltministeriums sind nicht aktualisiert. Wir empfehlen daher, rohe Wildschweinleber nicht in Verkehr zu bringen, solange keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Rohleber von Hirsch, Reh und sonstigen Arten ist weiterhin uneingeschränkt zu empfehlen. Der DJV ist in engem Austausch mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, um Leitlinien für Jäger festzulegen.
Quelle: Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
Deutscher Jagdverband (DJV): Pressestatement zu PFAS
Der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) veröffentlichte am 18. Januar 2023 ein Pressestatement zu den seit 1. Januar 2023 gültigen Grenzwerten für per- und polyflourierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln.
18.01.2023 (LJV_Hessen)